Zuschlag 1216871: "ESP Sisslerfeld"

Publiziert am: 8. September 2021

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt

☐Ohne Angabe
☒Begründung
Damit die wichtigen und unbestrittenen Folgearbeiten nach der Phase "Durchführung und Abschluss der Testplanung" im Rahmen der nun anstehenden Phase "Behördenverbindliche und grundeigentümerverbindliche Planungsinstrumente sowie erforderliche Erschliessungs- und Infrastrukturprojekte" gestartet werden können, muss das Mandat der Beauftragten phasenbezogen bis Ende 2023 verlängert werden.
Der Zuschlag muss aufgrund der weiterhin hohen Dringlichkeit ausgehend von der befristeten Mittelfreigabe bis Ende 2025, dem "Letter of Intent" vom 12. Dezember 2018, den Protokollauszügen der vier Gemeinden Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein sowie aufgrund der nun bestehenden dreijährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit in dieser Sache mit freihändiger Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. d und e IVöB vergeben werden.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Kontexplan AG, Zürich
CHF 380,000 , inkl. NK

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

19.08.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diese Vergabe kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, die den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Vergabe ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Verfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 33 11
E-Mail-Adresse:  
michael.rothen@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1216871 "ESP Sisslerfeld"