Zuschlag 1216019: N09.58 EP Martigny & Environs -Lot 230 - Viaduc de Riddes - Nachtrag 2

Publiziert am: 2. September 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:

Der Grundauftrag wurde im offenen Verfahren vergeben. Bei dem Projekt haben sich unvorhergesehene Änderungen ergeben, die zusätzliche Dienstleistungen erfordern. Die Projektstudien für das Viaduc de Riddes erfordern umfassende technische und örtliche Kenntnisse über die bisher durchgeführten Arbeiten. Die Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Viaduc de Riddes sind anspruchsvoll und können nur von einem Anbieter erbracht werden, der mit dem Arbeitsablauf und den Besonderheiten dieses komplexen Projekts vertraut ist. Es kommt nur der ursprüngliche Bieter in Frage, da ein Wechsel des Anbieters zu großen Schwierigkeiten führen würde, da die zusätzlichen Dienstleistungen an den Abschluss der Arbeiten im Anschluss an eine bereits festgelegte erste Projektphase gebunden sind.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

IngPhi SA, Lausanne
CHF 548,142 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

30.08.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch