Ausschreibung 1215971: Ladeinfrastruktur Flottenfahrzeuge - Dienstleistungsauftrag
Publiziert am: 2. September 2021
Schweizerische Bundesbahnen SBB - Immobilien
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird eine Anbieterin für die Bereitstellung der Ladestationen inklusiveInbetriebnahme,Betrieb, Unterhalt und Abrechnungssystem gesucht.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
2. September 2021 | Publikationsdatum | |
2. September 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. Oktober 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
20. September 2021 | Frist für Fragen | None |
13. Oktober 2021 | Abgabetermin 00:00 | None |
15. Oktober 2021 | Offertöffnung | None |
3. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
4. Januar 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Wirtschaftlichkeit |
20% | Zusatzanforderun-gen |
10% | App |
10% | Innovation |
10% | Nachhaltigkeit |
10% | Garantie |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
gem. Ausschreibungsbedingungen
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten und Umweltrecht sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Trüsselstrasse 2
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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