Zuschlag 1215471: N01.22 090037 PEB Wankdorf-Schönbühl 8-Spur - PV Bau/BSA - Nachtrag 5

Publiziert am: 27. August 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:

Der Grundauftrag wurde im offenen Verfahren vergeben. Dieser Auftrag wird an die gleiche Arbeitsgemeinschaft vergeben, da er
dem ursprünglichen Auftrag sehr ähnlich ist. Im Projekt kam es zu ungeplanten Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich
machen.
Ein Wechsel der bisherigen Anbietern würde zu erheblichen Schwierigkeiten in Bezug auf die Baustelleneinrichtung, des
Verfahrens zur Koordinierung der Arbeitsphasen, die Sicherheitsverfahren und die Kenntnis der auszuführenden Arbeiten führen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

c/o Basler & Hofmann AG, Esslingen
CHF 275,000 exkl. MwSt., Le IG EBA est composé des membres suivants: Basler & Hofmann Ingenieure Planer und Berater (Zürich), Emch + Berger AG Vermessungen (Bern), ACS-Partner AG (Zürich)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

26.08.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch