Ausschreibung 1214887: Höhenbestimmung von Lagefixpunkten LFP2
Publiziert am: 24. August 2021
Baudirektion Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung
Nivellement von Lagefixpunkten 2 (LFP2) der amtlichen Vermessung, ausgehend von Höhenfixpunkten 1 oder 2 (HFP1, HFP2). Die ausgeschriebenen Arbeiten sind im separaten Dokument «Höhenbestimmung von Lagefixpunkten LFP2, Pflichtenheft» ausführlich beschrieben.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Feldarbeiten sind im ganzen Kanton Zürich auszuführen. Die übrigen Arbeiten in den Büroräumlichkeiten der Anbieterin/des Anbieters. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. August 2021 | Publikationsdatum | |
24. August 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
5. Oktober 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. September 2021 | Frist für Fragen | Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, der Korrespondenzweg ist ausgeschlossen. Allfällige Fragen müssen schriftlich über das «Forumsimap» gestellt werden. Die Antworten werden ab 10.09.2021 in anonymisierter Form auf simap.ch aufgeschaltet. |
5. Oktober 2021 | Abgabetermin 16:00 | Das Angebot ist mit allen erforderlichen Unterschriften im Original verschlossen und versehen mit der Aufschrift «nicht öffnen, Nivellement LFP2» beim Eingabeort einzureichen (ein Exemplar). Das Angebot muss zu diesem Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingetroffen sein. Der Poststempel ist nicht massgebend. Die Anbieterin/der Anbieter trägt das Risiko der rechtzeitigen Einreichung der Offerte. |
5. Oktober 2021 | Offertöffnung | Das Angebot ist mit allen erforderlichen Unterschriften im Original verschlossen und versehen mit der Aufschrift «nicht öffnen, Nivellement LFP2» beim Eingabeort einzureichen (ein Exemplar). Das Angebot muss zu diesem Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingetroffen sein. Der Poststempel ist nicht massgebend. Die Anbieterin/der Anbieter trägt das Risiko der rechtzeitigen Einreichung der Offerte. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften bzw. Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sind zulässig. Es ist eine federführende Unternehmung zu bestimmen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Auskünfte zu simap unter www.simap.ch in der Rubrik «Support»
www.simap.ch (mit Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen)
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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