Ausschreibung 1213891: Bahnhofstrasse Luzern
Publiziert am: 4. September 2021
Tiefbauamt Stadt Luzern
Notwendige Ingenieurleistungen, insbesondere Ingenieur-, und Spezialistendienstleistungen für das Projekt
"Neugestaltung Bahnhofstrasse mit Velostation/Aufwertung Seidenhofstrasse" als Gesamtplaner in den Projektphasen 32/33 (Einarbeitung), 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag); 51
(Ausführungsprojekt); 52 (Ausführung) und 53 (Inbetriebnahme/Abschluss), gemäss SIA-Ordnungen 103 (2014), 106
(2007), 108 (2014)
-Strassenbau, einschliesslich Entwässerung, SIA 103
-Werkleitungsbau, SIA 103
-Geotechnik, inkl. erdmechanische Nachweise im Bau- und Endzustand, SIA 106
-Vermessung, SIA 103
-Spezialtiefbau, SIA 103
-Elektrotechnik, SIA 108
-Velostation, SIA 103, 108
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Luzern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
4. September 2021 | Publikationsdatum | |
6. September 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. Oktober 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
24. September 2021 | Frist für Fragen | None |
18. Oktober 2021 | Abgabetermin 14:00 | None |
19. Oktober 2021 | Offertöffnung | None |
1. Dezember 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 | Kompetenz Schlüsselpersonen und Verfügbarkeiten |
35 | Angebotspreis |
25 | Auftragsanalyse |
Zulassungsbedingungen
Die Bildung von Planergemeinschaften ist zugelassen.
Eine Firma darf nur in einer Planergemeinschaft (Anbieter) als Partner an der Submission teilnehmen. Eine Firma
muss die Federführung in der Planergemeinschaft übernehmen und ist direkter Ansprechpartner des Auftraggebers.
Der Wechsel von Partnern innerhalb der Planergemeinschaft im Zeitraum zwischen der Einreichung der Offerte und
dem Vertragsabschluss ist nicht zugelassen bzw. führt zum Ausschluss des betreffenden Anbieters aus dem
Verfahren.
Nach Vertragsschluss gelten betreffend Wechsel von Partnern und Schlüsselpersonen innerhalb der
Planergemeinschaft die entsprechenden vertraglichen Bedingungen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Kantonsblatt des Kantons Luzern
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
Industriestrasse 6
6005 Luzern
Telefon: 041 208 86 86
E-Mail-Adresse:
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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