Ausschreibung 1213095: B66.4.011.318
Publiziert am: 23. August 2021
Kanton St.Gallen, Baudepartement, Tiefbauamt
Die Kantonsstrasse Nr. 11 führt von der Kantonsgrenze AR in der Gemeinde Wald über St.Peterzell und Wasserfluh nach Lichtensteig. Der Strassenzustand ist im Bereich östlich der Passhöhe Wasserfluh als ungenügend klassifiziert und muss deshalb saniert werden. Im Strassenbauprojektperimeter befinden sich die Durchlässe Dürrenbach 1-5. Ein Hochwassersicherheitsgutachten hat ergeben, dass mit Ausnahme des Durchlasses Dürrenbach 2 alle anderen Durchlasse den hydraulischen Vorgaben nicht genügen. Zudem befinden sich einige Durchlässe in einem schadhaften Zustand. Die Durchlässe sind durch einen Neubau zu ersetzen. Einzig bei Durchlass Dürrenbach 2 sind lokale Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Neckertal |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. August 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen müssen über www.simap.ch bezogen werden. |
13. September 2021 | Frist für Fragen | Die Antworten zu allen Fragen werden auf der Simap-Plattform im Frage-/Antwortforum bis zum 17.09.2021 aufgeschaltet. |
1. Oktober 2021 | Abgabetermin 00:00 | Stichwort auf Kuvert: "Durchlässe Dürrenbach", A-Post Plus, Datum Postaufgabe, Paketpost: 9000 St.Gallen |
6. Oktober 2021 | Offertöffnung | Stichwort auf Kuvert: "Durchlässe Dürrenbach", A-Post Plus, Datum Postaufgabe, Paketpost: 9000 St.Gallen |
1. März 2022 | Geplanter Projektstart | |
30. November 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zulässig
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
5
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten.
Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
Telefon: +41 58 229 30 62
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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