Ausschreibung 1211885: EIZ Däniken - Planerleistungsauftrag - Generalplaner
Publiziert am: 6. August 2021
Schweizerische Bundesbahnen SBB - Immobilien
Aufgrund von Angebotsverdichtungen sind im Bereich der Perron- und Gleisanlagen im Bahnhof Olten gemäss Zielkonzept Knoten Olten 2035++ kapazitätssteigernde Massnahmen erforderlich. Dies hat zur Folge, dass für die Abstellungen des Personenverkehrs sowie die Erhaltungs- und Interventionsfunktionen von Infrastruktur im Güterbahnhof Olten ein neuer Standort ausserhalb von Olten geplant und gebaut werden muss. Die Wahl für die Erstellung eines neuen Erhaltungs- und Interventionszentrum (EIZ) ist aufgrund der Lage, Erreichbar-keit und der vorhandenen Gleisanlagen auf den Standort Däniken «Schnellguthalle» gefal-len. Die SBB ist die Eigentümerin der ca. 14'000 m2 (GF) grossen ehemaligen Schnellgut-halle, die zurzeit vermietet ist.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Däniken |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
6. August 2021 | Publikationsdatum | |
6. August 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
16. September 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. August 2021 | Frist für Fragen | None |
16. September 2021 | Abgabetermin 00:00 | None |
21. September 2021 | Offertöffnung | None |
1. November 2021 | Geplanter Projektstart | |
29. Januar 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Wirtschaftlichkeit |
20% | Qualifikation Schlüsselpersonen |
20% | Auftrags- und Terminplananalyse |
10% | Nachhaltigkeit |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
gem. Ausschreibungsbedingungen
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten und Umweltrecht sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
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