Zuschlag 1211563: (b21000) Bern, Effingerstr. 27 / Belpstr. 14-18, Bereitstellung EDA

Publiziert am: 3. September 2021

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss dem Evaluationsbericht, speziell aufgrund der sehr guten Referenzen und sehr guten Erfüllung der Auftragsanalyse Nachhaltigkeit (Analyse von Recyclingmöglichkeiten und CO2-Emissionen).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Tags (Bau):
  • 291: Architekt
  • 295: Sanitäringenieur
  • 294: HLK-Ingenieur
  • 292: Bauingenieur
  • 293: Elektroingenieur
  • 290: Uebergangsposition
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 % ZK 1.1 Honorarangebot netto exkl. MWST
15 % ZK 1.2 Verlässlichkeit des Preises
15 % ZK 2 Plausibilität des Angebotes (Zuverlässigkeit der offerierten Stunden)
20 % ZK 3.1 Qualität Schlüsselperson
10 % ZK 3.2 Auftragsanalyse Nachhaltigkeit
10 % ZK 3.3 Aufbau und Ablauforganisation

Berücksichtigte Anbieter

Bürgi Schärer Architekten AG, Bern
CHF 1,109,020

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 21.04.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 133 Tage

Datum des Zuschlags:

01.09.2021


Anzahl Angebote:

10


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch