Ausschreibung 1211437: Projekt-Nr. 1-21-001/ Generalplaner Zentrale Produktion Gastronomie
Publiziert am: 5. August 2021
Kantonsspital Baselland
Die Erbringung der Generalplanerleistungen für das ausgeschriebene Projekt gem. SIA 112 (aktuelle Version). Das Projekt beinhaltet die Planung und Umsetzung der Zentralen Produktion Gastronomie am Standort Bruderholz.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kantonsspital Baselland, Standort Bruderholz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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5. August 2021 | Publikationsdatum | |
5. August 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | via folgender e-mail-adresse: ksbl.zek@ksbl.ch |
8. September 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
17. August 2021 | Frist für Fragen | None |
14. September 2021 | Abgabetermin 12:00 | Die Angebote sind vollständig ausgefüllt in verschlossenem Kuvert versehen mit der Aufschrift "NICHT ÖFFNEN/ Projekt-Nr. 1-21-001/ Generalplaner für die Zentrale Produktion Gastronomie" einzureichen und müssen spätestens zum angegebenen Termin (14.09.2021, 12:00h) am Eingabeort vorliegen (kein FAX, keine E-Mail) |
14. September 2021 | Offertöffnung | Die Angebote sind vollständig ausgefüllt in verschlossenem Kuvert versehen mit der Aufschrift "NICHT ÖFFNEN/ Projekt-Nr. 1-21-001/ Generalplaner für die Zentrale Produktion Gastronomie" einzureichen und müssen spätestens zum angegebenen Termin (14.09.2021, 12:00h) am Eingabeort vorliegen (kein FAX, keine E-Mail) |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
sind zugelassen gemäss Pflichtenheft Punkt 5.12
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Annahmeerkärung Allgemeine Geschäftsbedingungen KSBL (Dokument 7)
gemäss Pflichtenheft 5.2 Terminplan
Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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