Ausschreibung 1207763: Neubau Werkhof Magden Feuerwehr-Magazin
Publiziert am: 14. Juli 2021
Einwohnergemeinde Magden
Ausschreibungs- und Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Generalplanerleistungen für das beschriebene Projekt. Das Generalplanerteam ist bezüglich Kompetenz und Kapazität in der Lage, sämtliche Grundleistungen nach SIA Ordnungen 102/103/105/108 (2020) der SIA Phasen 31 – 53 fachgerecht abzudecken und erbringt sämtliche Leistungen, die für eine sachgerechte Erfüllung der übernommenen Aufgabe in den entsprechenden SIA-Phasen nötig sind. Im Rahmen des Projektverlaufs sind des Weiteren die Leistungen für nachhaltiges Bauen für das neue Bauamt Magden gem. SIA 112/1:2017 inkludiert. Für den Neubau des Werkhofs wird eine Minergie Zertifizierung angestrebt. Sämtliche für die Zertifizierung notwendigen Leistungen (exkl. Zertifizierungsgebühr) sind vom Generalplaner zu erbringen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Magden (AG) |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. Juli 2021 | Publikationsdatum | |
14. Juli 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. August 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
30. Juli 2021 | Frist für Fragen | per E-Mail an bauverwaltung@magden.ch |
24. August 2021 | Abgabetermin 11:00 | None |
24. August 2021 | Offertöffnung | None |
20. September 2021 | Geplanter Projektstart | |
9. November 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Datum obligatorische Begehung: 21.07.2021
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Ort: Feuerwehr-Magazin Magden, Brüelstrasse 5, 4312 Magden
Für die obligatorische Begehung ist eine Anmeldung bis zum 20.07.2021 / 12:00 Uhr per Mail an bauverwaltung@magden.ch erforderlich. Die Teilnahme ist auf maximal 3 Personen je Anbieter begrenzt. Die aktuellen Bestimmungen des BAG sind zu beachten und einzuhalten.
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
St. Alban-Vorstadt 80
4052 Basel
E-Mail-Adresse:
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