Zuschlag 1206593: Aufwertung Aareraum Löchligut-Worblaufen
Publiziert am: 6. Juli 2021
Gemeinde Ittigen
Gemäss ÖBV Art. 7 Abs. 3 Bst. g darf das freihändige Verfahren angewendet werden, wenn die Auftraggeberin oder der Auftraggeber einen neuen Auftrag vergibt, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war. Art. 7 Abs. 3 ÖBV regelt Ausnahmefälle, bei denen in Abweichung von den massgebenden Schwellenwerten, das freihändige Verfahren anstelle des offenen resp. selektiven Verfahrens Anwendung findet. Eine solche Ausnahme liegt hier vor: Der bisherige Planerauftrag umfasst die Planerleistungen bis und mit der Ausschreibung der Bauarbeiten (Phasen 31-41). Die Bauherrschaft beabsichtigt, dass auch die weiteren Projektphasen durch den bisherigen Auftragnehmer bearbeitet werden sollen. Diese Möglichkeit einer freihändigen Vergabe wurde in den Ausschreibungsunterlagen vom Sept. 2019 explizit erwähnt. Die Voraussetzungen nach Art. 7 Abs. 3 Bst. g sind demnach erfüllt, mithin wird der vorliegende Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.06.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Rain 7
3063 Ittigen
Telefon: 031 925 22 45
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