Zuschlag 1206215: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe Sanierung Kornh
Publiziert am: 10. Juli 2021
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Vergabe Sanierung Kornhausbrücke BHU erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens.
Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV)
können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des
Einladungsverfahren erreicht werden.
Der Auftrag wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. f ÖBV der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen der Firma ingenta ag, Bern freihändige zugeschlagen.
Die Firma ingenta ag, Bern als Objektingenieur ist zuständig für sämtliche statischen Berechnungen und Modelle. Statische Modelle sind im heutigen technischen Stand schwer oder nicht übertragbar und sind sehr systembezogen aufgebaut. Die 1898 erbaute Kornhausbrücke wurde öfters saniert und in ihrer Funktion erweitert. Nur ein Objektingenieur, welcher sich jahrelang mit diesem Objekt auseinandergesetzt hat und ihre Besonderheiten kennt, eignet sich für die Unterstützung der Bauherrschaft. Die Aufgaben der BHU, Oberbauleitung und des Prüfingenieurs sind zum Teil die Gleichen oder überschneiden sich. Eine Aufteilung der Aufgaben hätte Mehrkosten, Mehraufwände und Doppelspurigkeiten zur Folge. Zudem unterstützte der Objektingenieur die Bauherrschaft in den SIA-Phasen Projektdefinition, Variantenstudium und Vorprojekt. Die aus diesen Phasen erbrachten Erkenntnisse gehen ansonsten verloren und müssten neu erarbeitet werden. Für die anstehende Gesamtsanierung der Kornhausbrücke braucht das Tiefbauamt eine objektspezifische Bauherrenunterstützung welche auch als Oberbauleitung die Komplexität der Kornhausbrücke kennt, damit einer erfolgreichen Sanierung nichts im Wege steht.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.07.2021
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
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