Ausschreibung 1204825: Rahmenvertrag Assetmanagement nextGen

Publiziert am: 26. Juli 2021

SBB Bauprojekte

Für das Gebäudeportfolio Bahntechnik und Bahnbetrieb benötigt es für den Netzzustandsbericht ein strategisches Führungsinstrument. Die effektive Gebäudesubstanz ist Stand heute nicht dokumentiert.
Anhand erstellter Attribute zur Gebäudeüberwachung und deren Gewichtung und Bewertung pro Gebäude sollen die Instandhaltungspunkte pro Gebäude definiert werden. Hierzu muss die effektive Gebäudesubstanz pro Gebäude aufgenommen werden.

Ziele:
Aussagekräftiger Netzzustandsbericht für das Gebäudeportfolio mit mittel- und langfristiger Erhaltungsplanung für planbare Arbeiten im Unterhalt und Sanierungsmassnahmen
- Effektive Gebäudesubstanz festlegen pro Gebäude
- Automatisches generieren der Datentabelle für den Netzzustandsbericht
- Reporting nach Strecken und Knoten für Gebäude (ab Planung LV25-28)
- Auskunft zum Investitionsmanagement für Gebäude (Grundlagen für die Budgetplanung)


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

schweizweit

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Juli 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden.

11. August 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern ab 16.08.2021 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

6. September 2021 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der
entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (andrea.meisinger@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / RV Assetmanagement nextGen»

9. September 2021 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der
entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (andrea.meisinger@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / RV Assetmanagement nextGen»

17. Januar 2022 Geplanter Projektstart
17. Januar 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.

Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%)

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK1:
Nachweis 1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung der letzten 10 Jahre für die folgende Sparte:
- Gesamtleitung Ingenieurbau/Architektur
Das Referenzprojekt muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

Nachweis zu EK2:
Nachweis 2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en)

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

SBB Bauprojekte
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1204825 Rahmenvertrag Assetmanagement nextGen