Ausschreibung 1202977: Stäfa: Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz BehiG Substanzerhalt

Publiziert am: 7. Juli 2021

SBB Bauprojekte

Zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes werden sämtliche Bahnhöfe der Schweiz behindertengerecht ausgebaut. Im Rahmen des Programms Umsetzung Bahnzugang 2023 (BZU23) wurde auch der Bahnhof Stäfa auf Handlungsbedarf bezüglich Sicherheit, Barrierefreiheit und Kapazität überprüft.

Da der Bahnhof den entsprechenden Erfordernissen nicht genügt, sind bauliche Massnahmen an allen Zugängen zu den Personenunterführungen notwendig. Aufgrund der räumlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung von allgemeinem Substanzerhalt sind auch Arbeiten im Bereich Fahrbahn, Fahrleitung und der Perronanlagen einzuplanen. Zudem gilt es die Arbeiten mit dem Projekt der Gemeinde (neuer Busbahnhof) zu koordinieren.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Stäfa

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
7. Juli 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

30. Juli 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern ab 06.08.2021 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

3. September 2021 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5.

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / BZU23 STAEFA»

8. September 2021 Offertöffnung

Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5.

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / BZU23 STAEFA»

1. November 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.

Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr(max. 30%)

EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK 1:
N1:
1 Projektreferenz in der Projektierung (einschliesslich Genehmigungsverfahren) und Realisierung im Bahnbau unter Bahnbetrieb mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jeden der folgenden Fachbereiche:
N1.1 Gesamtleitung: Mit Investitionskosten von mind. CHF 12 Mio. exkl. MwSt.
N1.2 Chefbauleitung: Mit Investitionskosten von mind. CHF 8 Mio. exkl. MwSt.
N1.3 Ingenieurbau Tiefbau: Mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 5 Mio. exkl. MwSt.
N1.4 Architektur und Bahnzugang: Mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 1 Mio. exkl. MwSt.
N1.5 Bauphasenplanung: Mit Investitionskosten von mind. CHF 10 Mio. exkl. MwSt.

- Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen mindestens eine der Projektierungsphasen (SIA-Teilphasen 31, 32 oder 33), die Ausschreibung (SIA-Teilphase 41) und die Realisierung (SIA-Teilphasen 51 und 52) abdecken. Für den Nachweis N1.2 Chefbauleitung muss das Referenzprojekt die SIA-Teilphasen 52 bis 53 abdecken.
- Kann dies nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann je Fachbereich maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend abgegeben werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die restlichen Anforderungen (Fachbereich, Komplexität, Aufgabenstellung, Baukosten etc.) ebenfalls erfüllt werden.
- Die als Referenz dienenden Teilphasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
- Die Referenzprojekte müssen in den letzten 10 Jahren durch den Anbieter bearbeitet worden sein (Abschluss der Bearbeitung nicht vor 2011).

Die Nachweise N1.1 bis N1.3 müssen vom Anbieter (Firma oder Planergemeinschaft) erbracht werden. Die Nachweise N1.4 und N1.5 dürfen von einem Subplanern stammen – in diesem Fall hat der Anbieter eine Bestätigung der Subplaner beizulegen, dass sie im Auftragsfall die Arbeit ausführen werden.

Werden mehr als zwei Referenzprojekte pro Fachbereich angegeben, werden nur die im Angebotsformular F1 an den ersten zwei Stellen aufgeführten Referenzprojekte berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn mehrere Firmen in einem Fachbereich tätig sind.

Die Investitionskosten betreffen alle Fachbereiche in einem Referenzprojekt. Die Baukosten betreffen nur den Fachbereich für das Referenzprojekt. Die Investitionskosten und die Baukosten sind je Referenzprojekt (exkl. MWST) zu verstehen.

Nachweis zu EK2:
N2:
Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en).

Nachweis zu EK3:
N3:
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

SBB Bauprojekte
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
philipp.frankenstein@sbb.ch