Berichtigung 1197767: GEP-Nachführung
Publiziert am: 18. Mai 2021
Stadt Burgdorf
Das GEP Burgdorf aus dem Jahre 2007 muss nachgeführt werden. Im Pflichtenheft, welches in Anlehnung an das Musterpflichtenheft des VSA erstellt wurde, sind die dazu erforderlichen Arbeiten beschrieben. Das Pflichtenheft umfasst alle Teilprojekte des Musterpflichtenheftes, obwohl für einige im Moment keine Nachführungsarbeiten notwendig sind. Die Bearbeitungstiefen und allfällige Beizüge von Fachspezialisten ergeben sich aus dem Pflichtenheft. Das mandatierte Ingenieurbüro agiert während der gesamten Bearbeitungszeit als Gesamt-, wie auch als Fachkoordinator.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Berichtigung |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lyssachstrasse 92
3400 Burgdorf
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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