Ausschreibung 1197469: Mise en conformité LHand / Cottens + Neyrus / Planificateur général
Publiziert am: 13. Mai 2021
Chemins de fer fédéraux suisses CFF Infrastructure, Projets, Région Ouest
Tiefbauleistungen für die Phasen SIA 31 bis 53 als Generalplaner mit der Aufgabe, gemeinsam mit seinem Team von Fachingenieuren den Ausbau der Bahnhöfe Cottens und Neyrus nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Lhand), das einen freien Zugang zu den Zügen für alle Nutzer fordert, zu entwickeln und umzusetzen. In diesem Sinne sind die folgenden Entwicklungen geplant:
Cottens -2 Außenbahnsteige -Bau von Zugangsrampen -Anpassung der Unterführung -Bau eines Fahrgastunterstandes -Bau einer Stützmauer -Ausstattung der Bahnsteige Neyruz -Bau einer neuen Station -2 Außenbahnsteige -Bau einer Unterführung -Bau von Zugangsrampen und Treppen -Ausstattung der Bahnsteige -Fahrgastunterstände -Bau einer Zufahrt und eines Parkplatzes -Bau einer Lärmschutzwand
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Cottens // Neyrus |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. Mai 2021 | Publikationsdatum | |
13. Mai 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sans indications |
12. Juli 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. Mai 2021 | Frist für Fragen | 1. Fragerunde : 25.05.2021 |
13. Juli 2021 | Abgabetermin 00:00 | Datum für Bieter mit Vorbewerbung: 06.07.2021 Das Angebot ist auf den Formblättern (Teil C und F der Ausschreibungsunterlagen) in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind im Teil F1Bid dieser Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Darüber hinaus muss das gesamte Angebot in elektronischer Form im PDF-XChange-Format (USB-Stick) eingereicht werden. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die in Papierform abgegebenen Angebotsunterlagen. In Anbetracht der gesundheitlichen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 bitten wir darum, eine Kopie der elektronischen Version per E-Mail an die folgende Adresse zu senden maxime.bordet@sbb.ch (entweder direkt oder über eine Übertragungsplattform wie "WeTransfer", wenn die Größe der Nachricht 5 MB überschreitet). Der Termin für den Eingang der Angebote ist der in Kapitel 1.2 angegebene Termin. Maßgeblich ist der Stempel gemäß Kapitel 4.2. Im Falle von Unstimmigkeiten sind die in Papierform eingereichten Ausschreibungsunterlagen maßgebend. Massgebend ist der Stempel oder Strichcode einer Schweizer Poststelle (bei Verwendung von Firmenfrankaturen und/oder digitalen Briefmarken ist der Poststempel obligatorisch) oder, bei ausländischen Antragstellern, die Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per E-Mail (maxime.bordet@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich übergeben werden bzw. werden vor Ort nicht angenommen. Webstamps, die auf der Website von La Poste zugestellt werden, werden nicht akzeptiert, da wir das Versanddatum nicht verifizieren können. Schreiben Sie auf den Umschlag und in die Betreffzeile der E-Mail Folgendes: "Eine E-Mail zur Bestätigung des Versands des Angebots in Papierform wird an die Adresse maxime.bordet@sbb.ch mit einem Nachweis (z.B. Foto, Bildschirmkopie oder andere elektronische Mittel...) gesendet, der mindestens die Adresse des Absenders und das Datum des Versands enthält. |
15. Juli 2021 | Offertöffnung | Datum für Bieter mit Vorbewerbung: 06.07.2021 Das Angebot ist auf den Formblättern (Teil C und F der Ausschreibungsunterlagen) in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind im Teil F1Bid dieser Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Darüber hinaus muss das gesamte Angebot in elektronischer Form im PDF-XChange-Format (USB-Stick) eingereicht werden. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die in Papierform abgegebenen Angebotsunterlagen. In Anbetracht der gesundheitlichen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 bitten wir darum, eine Kopie der elektronischen Version per E-Mail an die folgende Adresse zu senden maxime.bordet@sbb.ch (entweder direkt oder über eine Übertragungsplattform wie "WeTransfer", wenn die Größe der Nachricht 5 MB überschreitet). Der Termin für den Eingang der Angebote ist der in Kapitel 1.2 angegebene Termin. Maßgeblich ist der Stempel gemäß Kapitel 4.2. Im Falle von Unstimmigkeiten sind die in Papierform eingereichten Ausschreibungsunterlagen maßgebend. Massgebend ist der Stempel oder Strichcode einer Schweizer Poststelle (bei Verwendung von Firmenfrankaturen und/oder digitalen Briefmarken ist der Poststempel obligatorisch) oder, bei ausländischen Antragstellern, die Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per E-Mail (maxime.bordet@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich übergeben werden bzw. werden vor Ort nicht angenommen. Webstamps, die auf der Website von La Poste zugestellt werden, werden nicht akzeptiert, da wir das Versanddatum nicht verifizieren können. Schreiben Sie auf den Umschlag und in die Betreffzeile der E-Mail Folgendes: "Eine E-Mail zur Bestätigung des Versands des Angebots in Papierform wird an die Adresse maxime.bordet@sbb.ch mit einem Nachweis (z.B. Foto, Bildschirmkopie oder andere elektronische Mittel...) gesendet, der mindestens die Adresse des Absenders und das Datum des Versands enthält. |
15. Oktober 2021 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Qualifikationskriterien Die Bewertung der Qualifikation erfolgt anhand der folgenden verbindlichen Qualifikationskriterien (Q):
Kriterium Q1: Ausreichende Kapazität in Bezug auf Personal und technische Mittel Kriterium Q2: Angemessenes Verhältnis zwischen dem Auftragswert pro Jahr und dem Jahresumsatz im ausgeschriebenen Bereich des betreffenden Unternehmens (d. h. der Baukategorie gemäß dem Projekt) (max. 30 %) Kriterium Q3: Ausreichendes Qualitätsmanagement
Nachweise für die Eignungskriterien:
EK1: Nachweis J1 Maximal 5 Referenzen von Projekten, die in den letzten 10 Jahren durchgeführt wurden und eine ähnliche Komplexität und Aufgabenstellung wie der vorliegende Auftrag aufweisen und folgende Bereiche abdecken
Tiefbau, einschließlich tragender Konstruktionen ;
Architektur (Bahnanschluss) ;
Fahrleitung
Technische Anlagen
Kabel Umgebung ;
Eisenbahn;
Planfeststellungsverfahren (PAP) Alle Verweise müssen im Bereich Eisenbahn (Train) erfolgen.
Mindestens eine Referenz muss ein Projekt für eine öffentlich zugängliche Einrichtung mit Personenstrommanagement betreffen, möglichst in Verbindung mit dem Thema Zugang zum öffentlichen Verkehr.
Baseline-Projekte müssen abgeschlossen oder im Wesentlichen abgeschlossen sein (mindestens 3 der Projekte müssen Phase 52 abgeschlossen haben, ausgenommen Umwelt). Handelt es sich bei der geforderten Referenz um eine Unterauftragnehmerstelle, muss der Bieter eine Bescheinigung des Unterauftragnehmers beifügen, in der dieser bestätigt, dass er die Leistungen im Falle eines Zuschlags erbringen wird.
Q2 Nachweis J2Umsatzerklärung für die letzten drei Jahre in dem/den ausgeschriebenen Bereich(en).
Q3-Nachweis J3Kopie des Qualitätssystem-Zertifikats nach ISO 9001 oder Beschreibung des firmeneigenen Qualitätssystems
Zusätzliche Informationen
Aucune
Laut Ausschreibungsunterlage
Bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Avenue de la Gare 43
1003 Lausanne
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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