Ausschreibung 1196827: N21.12 - NEB Gd-St-Bernard EM (Teil 1) - BAMO tronçon ciel ouvert

Publiziert am: 17. Mai 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Dienstleistungen Bauherrenunterstützung (BHU) für verschiedene Einzelmassnahmen und allfällige Unterhaltsabschnitte auf der N21 (exkl. Tunnel Mont-Chemin und Galerie Les Toules), welche die A9 mit dem Tunnel Grand-Saint-Bernard verbindet. Der Umfang der Dienstleistungen enthält die BHU für die Projektierungsphasen und die Oberbauleitung (OBL) in den Bereichen Bau und Betriebssicherheitsanlagen für die Realisierungsphasen bis zum Abschluss.

Eine detaillierte Beschreibung des Projekts und der Aufgaben ist in der Dokumentation enthalten.

Anzahl ausgeschriebener Stunden:
Verantwortlicher BHU: 6’000 h
Verantwortlicher OBL: 1’500 h
Stv. Verantwortlicher BHU: 3'700 h
Stv. Verantwortlicher OBL: 400 h
Administration: 1’400 h
Réserve z.V der Bauherrschaft: 1'000 h
TOTAL: 14’000 h


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen; objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Öffentlichkeitsveranstaltung Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) vor Ort. Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen) statt.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71541000: Projektmanagement im Bauwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Mai 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

7. Juni 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 14.06.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 07.06.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

9. Juli 2021 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsge-meinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N21.12 - NEB Gd-St-Bernard EM - BAMO tronçon ciel ouvert».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

16. Juli 2021 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsge-meinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N21.12 - NEB Gd-St-Bernard EM - BAMO tronçon ciel ouvert».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Oktober 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2031 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

REFERENZ DES ANBIETERS (EK1)
SCHLÜSSELPERSONEN (EK2)
NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN (EK3)
LEISTUNGSANTEIL SUBUNTERNEHMER (EK4)
WIRTSCHFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (EK5)

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EK1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Um das Eignungskriterium zu erfüllen, muss das Referenzobjekt die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) die Leistungen der Bauherrenunterstützung (BHU) betreffen mindestens eine Projektierungsphase (Phase 31 oder 32 nach der Norm SIA 103 bzw. AP oder DP / MK oder MP) und die Phase 41 (Ausschreibung) nach der Norm SIA 103;
b) die Leistungen der Oberbauleitung (OBL) betreffen die Phase 52 (Ausführung) nach der Norm SIA 103;
c) das Projekt betrifft eine Verkehrsinfrastruktur (Strasse oder Schiene) oder eine andere Infrastruktur im Tragwerksbereich;
d) Die Honorarsumme beläuft sich auf mindestens CHF 200'000.
Die unter a) und b) geforderten Phasen können mit einer einzigen Referenz oder mit zwei separaten Referenzen abgedeckt werden. Wenn die geforderten Phasen mit 2 Referenzen abgedeckt werden, wird die Summe der Honorare der 2 Referenzen berücksichtigt.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt. Ausserdem müssen die Referenzen vom Anbieter selbst und nicht von einem Subunternehmer stammen.

EK2 SCHLÜSSELPERSONEN, gemäss Subkriterien EK2.1 et EK2.2
Die Schlüsselpersonen müssen zwingend vom Anbieter stammen und nicht von einem Subunternehmer.

EK2.1 Referenz der Schlüsselperson «Verantwortlicher BHU»
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Um das Eignungskriterium zu erfüllen, muss das Referenzobjekt die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) die Leistungen der Bauherrenunterstützung (BHU) betreffen mindestens eine Projektierungsphase (Phase 31 oder 32 nach der Norm SIA 103 bzw. AP oder DP / MK oder MP) und die Phase 41 (Ausschreibung) nach der Norm SIA 103;
b) das Projekt betrifft eine Verkehrsinfrastruktur (Strasse oder Schiene) oder eine andere Infrastruktur im Tragwerksbereich;
c) Die Honorarsumme beläuft sich auf mindestens CHF 100'000.

EK2.2 : Referenz der Schlüsselperson «Verantwortlicher OBL»
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Um das Eignungskriterium zu erfüllen, muss das Referenzobjekt die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) die Leistungen der Oberbauleitung (OBL) betreffen die Phase 52 (Ausführung) nach der Norm SIA 103;
b) das Projekt betrifft eine Verkehrsinfrastruktur (Strasse oder Schiene) oder eine andere Infrastruktur im Tragwerksbereich;
c) Die Honorarsumme beläuft sich auf mindestens CHF 100'000.

EK3 Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis, dass die Verfügbarkeit des BHU Verantwortlicher und seines Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit des BHU Verantwortlicher 20%, Mindestverfügbarkeit des Stv. BHU Verantwortlicher Stv. 15%.

EK4 Leistungsanteil Subunternehmer
Maximale Leistungserbringung von Subunternehmer von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmer beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

EK5 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, gemäss Subkriterien 5.1 und 5.2

EK5.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
Massgebend ist der Umsatz des Anbieters und nicht seiner Subunternehmer.

Q5.2 Nachweise des Anbieters
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
b) Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
c) Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
d) Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
e) Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Alle als «aktuell» bezeichnete Dokumente dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) An-gebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZK1 AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN [35%]
ZK1.1 Referenz, Erfahrung und Ausbildung des BHU Verantwortlichen [20%]
Ein Referenzprojekt des BHU Verantwortlichen mit abgeschlossenen Dienstleistungen (bettreffend Projektierungsphasen), welche A) in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion erbracht worden sind und B) ein Projekt vergleichbarer Komplexität (Investitionsvolumen oder Honorarsumme BHU) betreffen.
Angabe der Berufsausbildung inkl. Diplomjahr, der projektspezifischen Berufserfahrungen sowie der Weiterbildungen
ZK1.2 Referenz, Erfahrung und Ausbildung des OBL Verantwortlichen [15%]
Ein Referenzprojekt des OBL Verantwortlichen mit abgeschlossenen Dienstleistungen (bettreffend Realisierungsphasen), welche A) in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion erbracht worden sind und B) ein Projekt vergleichbarer Komplexität (Investitionsvolumen oder Honorarsumme OBL) betreffen.
Angabe der Berufsausbildung inkl. Diplomjahr, der projektspezifischen Berufserfahrungen sowie der Weiterbildungen

ZK2 PREIS [25%]
Preis nach allfälliger Bereinigung, inkl. Rabatt, ohne MWSt., gemäss Dokument 04 «Barème d’honoraires».
Die Stundensätze für jede Qualifikationskategorie müssen degressiv sein, so dass der Stundensatz für Kategorie A höher ist als der für Kategorie B, dann C usw. bis G.
Die Stundensätze müssen in CHF und in ganzen Franken angegeben werden.

ZK3 QUALITÄT DES ANGEBOTS [20%]
Aufgabenanalyse und geplantes Vorgehen
Die Aufgabenanalyse besteht aus einer kurzen Beschreibung der Aufgaben, die betretend der offenen Strecke zu erbringen sind, wobei auf die Besonderheiten des vorliegenden Projekts einzugehen ist. Das geplante Vorgehen zeigt auf, in welcher Reihenfolge und mit welchen Wechselwirkungen die Aufgaben für die gesamte Dauer des Mandats (10 Jahre) vorgesehen sind.
Bei der Bewertung der Aufgabenanalyse und des geplanten Vorgehens wird auch die Organisation des Anbieters gemäss des in Abschnitt 2.1.3 der «documents de l’offre» enthaltenen Organigramms berücksichtigt.

ZK4 AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DES ANBIETERS [20%]
Angabe der Kompetenzen und Referenzen des Anbieters, wie z.B. Erfahrungen und Tätigkeiten in bestimmten Projekten: Betreuung und Begleitung eines vergleichbaren Referenzprojektes.
Insbesondere spezifische Kenntnisse in Projektbegleitung, Projektmanagement, Oberbauleitung, Verfahren für Nationalstrassen, NEB-Projekte («Neuer Netzbeschluss»), Strassenprojekte im Alpenraum oder sonstige vom Anbieter geltend gemachten Kompetenzen, die einen Mehrwert für den Auftraggeber darstellen.

Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0Nicht beurteilbar; keine Angabe
1Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3Normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Ausschluss, Vorbefassung:
Die Firmen Helbling Beratung+Bauplanung AG in Zürich und Volpix AG in Fribourg sowie mit dieser juristisch oder persönlich eng verbundene Unternehmen sind wegen Vorbereitung und Mitwirkung am vorliegenden Beschaffungsverfahren und/oder potentiellen Interessenskonflikten als Interessensvertreter des Bauherrn für das vorliegende Projekt von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Zudem ist die Zuschlagsempfängerin der vorliegenden Ausschreibung im vorliegenden Projekt als Anbieterin für weitere Mandate als Projektverfasserin ausgeschlossen.

11. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch