Ausschreibung 1196729: (21089) 805 Mandat für den Betrieb der Infoline EnergieSchweiz

Publiziert am: 12. Mai 2021

Bundesamt für Energie BFE, Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Beim vorliegenden Beschaffungsgegenstand handelt es sich um den Betrieb einer Organisation und IT-Infrastruktur zur Bereitstellung von drei Dienstleistungen, die im Rahmen des Programms EnergieSchweiz für verschiedene Zielgruppen kostenlos angeboten werden. Es sind dies die folgenden Dienstleistungen:
- «Infoline EnergieSchweiz»
- «Solar-Offerte-Check»
- «Hotline EnergieSchweiz für Gemeinden»


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ortsunabhängig, ausgenommen die Sitzungen, Schulungen, ERFA- und Eichungsveranstaltungen finden in Bern oder Zürich statt.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71314000: Dienstleistungen im Energiebereich
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Mai 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

28. Mai 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

23. Juni 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

28. Juni 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Oktober 2021 Geplanter Projektstart
30. September 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte ZK1 Bewertung Preis
1000 Punkte ZK2a Funktion «Betriebsführung, Koordination und Qualitätssicherung»: Bewertung Kompetenzen
300 Punkte ZK2b Funktion «Betriebsführung, Koordination und Qualitätssicherung»: Bewertung personelle Ressourcen
1300 Punkte ZK3a Funktion «IT»: Bewertung Kompetenzen
300 Punkte ZK3b Funktion «IT»: Bewertung personelle Ressourcen
1200 Punkte ZK4a Funktion «Experten» - Gebäude & Gebäudetechnik: Bewertung Kompetenzen
300 Punkte ZK4b Funktion «Experten» - Gebäude & Gebäudetechnik: Bewertung personelle Ressourcen
400 Punkte ZK5a Funktion «Experten» - Elektrogeräte & Beleuchtung: Bewertung Kompetenzen
100 Punkte ZK5b Funktion «Experten» - Elektrogeräte & Beleuchtung: Bewertung personelle Ressourcen
400 Punkte ZK6a Funktion «Experten» - Mobilität: Bewertung Kompetenzen
100 Punkte ZK6b Funktion «Experten» - Mobilität: Bewertung personelle Ressourcen
1500 Punkte ZK7a Funktion «Experten» - Solar-Offerte-Check: Bewertung Kompetenzen
300 Punkte ZK7b Funktion «Experten» - Solar-Offerte-Check: Bewertung personelle Ressourcen
400 Punkte ZK8a Funktion «Experten» - Gemeinden: Bewertung Kompetenzen
100 Punkte ZK8b Funktion «Experten» - Gemeinden: Bewertung personelle Ressourcen
300 Punkte ZK9 Bewertung Konzept periodische Qualitätskontrollen
1000 Punkte ZK10 Bewertung Erfahrung Generalmandat

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und seine Subunternehmen verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Die folgenden Nachweise sind vom Anbieter und jedem Subunternehmen einzureichen:
- Handelsregisterauszug (amtliches Originaldokument, nicht älter als 3 Monate);
- Betreibungsregisterauszug (amtliches Originaldokument, nicht älter als 3 Monate);
Ausländische Unternehmen und Organisationen reichen vergleichbare aktuelle, amtliche Dokumente ein.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK2 Vermeidung von Korruption
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm zur Leistungserbringung beigezogenen Subunternehmen die Integritätsklausel achten und alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption ergreifen.
Ebenso bestätigt der Anbieter, dass ihm dies die vorerwähnten Subunternehmen ihrerseits vertraglich zugesichert haben oder zusichern werden.
Nachweis:
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration «Vermeidung von Korruption» (Anhang 5).

EK3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge und Informatikdienstleistungen akzeptiert:
Nachweis:
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration «AGB» (Anhang 6).

EK4 Integrität gegenüber EnergieSchweiz
Der Anbieter und die in der Funktion «Experten» am Angebot beteiligten Subunternehmen bestätigen, dass sie die Ziele des Programms EnergieSchweiz unterstützen und mittragen. Sie verpflichten sich insbesondere, bei der Ausübung des Mandats die Programme, Produkte und Dienstleistungen von EnergieSchweiz bekannt zu machen und auf die Bewerbung eigener Produkte und Dienstleistungen zu verzichten und das Mandat nicht für Akquisitionszwecke zu missbrauchen.
Nachweis:
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration «Integrität gegenüber EnergieSchweiz» (Anhang 7).
Dieser Eignungsnachweis ist vom Anbieter und allen Subunternehmen in der Funktion «Experten» als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

EK5 Datenschutz
Der Anbieter bestätigt, dass weder er noch die am Angebot beteiligten Subunternehmen Kundendaten für eigene Zwecke nutzen oder diese an Dritte weitergeben. Er verpflichtet sich, die Daten ausschliesslich für die im Auftrag der Bedarfsstelle durchzuführenden Auswertungen und Qualitätskontrollen zu nutzen.
Nachweis:
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration «Datenschutz» (Anhang 8).

EK6 Wahrung der Interessen von EnergieSchweiz
Der Anbieter bestätigt, dass diejenigen Subunternehmen, die in der Funktion «Experten» für die Hotline EnergieSchweiz für Gemeinden am Angebot beteiligt sind, nicht Eignerin oder Betreiberin einer Label- oder Zertifizierungsorganisation sind, die in der Schweiz Labels/Zertifikate an Städte, Gemeinden oder Regionen im Energie- und Umweltbereich vergibt, und auch nicht in deren Auftrag ein Mandat betreuen (insbesondere keine Auskunfts- und Beratungsstelle).
Nachweis:
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration «Wahrung der Interessen von EnergieSchweiz» (Anhang 9).

EK7 Angaben zur Firma
Das Angebot enthält je ein Firmenprofil des Anbieters und aller am Angebot beteiligten Subunternehmen.
Nachweis:
Erstellung und rechtsgültige Unterzeichnung des Firmenprofils (Anhang 10).
Dieser Eignungsnachweis ist vom Anbieter und allen Subunternehmen als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe 2016, Stand 2021) und Informatikdienstleistungen (Ausgabe 2010, Stand 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE, Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Pulverstrasse 13
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch