Ausschreibung 1195887: Bauherrenunterstützung (BHU) L10 Bern-Köniz
Publiziert am: 6. Mai 2021
BERNMOBIL
Die Buslinie 10 zwischen Bern und Köniz verkehrt bereits heute in der Hauptverkehrszeit im 2.5-Minuten Takt. Trotzdem sind die Platzverhältnisse häufig sehr knapp. Aus diesem Grund soll die Buslinie im Jahr 2025 auf Doppelgelenkbusse umgestellt werden. Dabei steht ein Trolleybusbetrieb mit teilweiser Oberleitung im Vordergrund.
In diesem Zusammenhang wird zur allgemeinen Unterstützung der Bauherrschaft eine Bauherrenunterstützung für die Phasen 31 bis 53 gesucht. Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist den Unterlagen zu entnehmen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen; objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Öffentlichkeitsveranstaltung Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) vor Ort. Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in Bern oder Köniz statt. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. Mai 2021 | Publikationsdatum | |
6. Mai 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. Juni 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. Mai 2021 | Frist für Fragen | Die Anbieterin hat Fragen zur Ausschreibung ausschliesslich an die Email-Adresse in Ziffer 1.1 zu stellen. Die Fragen werden zeitnah beantwortet. |
11. Juni 2021 | Abgabetermin 16:00 | Angebote sind mit der Bezeichnung "BHU L10" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Die Angebote müssen, bis spätestens gemäss Ziffer 1.4 benanntem Termin, eingetroffen sein. Zu spät eingetroffene Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
14. Juni 2021 | Offertöffnung | Angebote sind mit der Bezeichnung "BHU L10" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Die Angebote müssen, bis spätestens gemäss Ziffer 1.4 benanntem Termin, eingetroffen sein. Zu spät eingetroffene Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
1. August 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
sind zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Mitwirkungsprojekts.
Eine Angebotsbereinigung (Art. 39 IVöB 2019) ist möglich. Eine solche Bereinigung und eine Anpassung der Angebote nach der
Öffnung sind möglich, wenn dies zur Vergleichbarmachung oder wegen Leistungsänderungen nötig ist. Reine Preisverhandlungen
(«Abgebotsrunden») bleiben aber verboten (Art. 11 Bst. d IVöB 2019).
Die Planungsgemeinschaft entscheidet nach Sichtung der Angebote, ob sie Angebotspräsentationen durchführen will. Sie kann maximal 4 Anbieter zu einer Angebotspräsentation einladen.
Die allfällige Präsentation findet am Dienstag, 17.08.2021 zwischen 08.00 und 12.00 Uhr statt. Alle vom Anbieter genannten Schlüsselpersonen müssen an der Präsentation anwesend sein.
Die Präsentation dient der Veranstalterin ausschliesslich zur Klärung technischer Fragen und zur Überprüfung des Eignungskriteriums Sprachkompetenz.
Die Ausschreibung und die Auftragsauslösung werden nur unter Vorbehalt der erforderlichen Kredit- und Projektgenehmigung der finanzkompetenten Organe erteilt oder weitergeführt.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).
Eigerplatz 3
3000 Bern 14
Telefon: 031 321 88 88
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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