Ausschreibung 1195231: (21060) 341 Nationale Referenzlaboratorien NRL

Publiziert am: 5. Mai 2021

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Nach Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV) vom 27. Mai 2020 ist das BLV gesetzlich verpflichtet, nationale Referenzlaboratorien (NRL) zu bezeichnen. Im Anhang 8 der LMVV sind die Aufgaben der NRL grob beschrieben. Dabei sind die Punkte 1, 2, 4, 5 und 7 als Grundleistung definiert.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

An den Standorten der betreffenden Laboratorien.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71900000: Labordienste
  • 71610000: Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Laboratorium für den Nachweis und die Untersuchung von Zoonosen (Salmonellen)

  • Lot 2:

    Laboratorium für die Überwachung mariner Biotoxine in Lebensmitteln

  • Lot 3:

    Laboratorium für Campylobacter

  • Lot 4:

    Laboratorium für Tierarzneimittelrückstände und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischer Herkunft

  • Lot 5:

    Laboratorium für Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

  • Lot 6:

    Laboratorium für Pestizidrückstände in Lebensmitteln

  • Lot 7:

    Laboratorium für Mykotoxine und Pflanzentoxine in Lebensmitteln

  • Lot 8:

    Laboratorium für persistente organische Schadstoffe (POP) in Lebensmitteln

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Mai 2021 Publikationsdatum
5. Mai 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

19. Mai 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

18. Juni 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

24. Juni 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Laboratorium für den Nachweis und die Untersuchung von Zoonosen (Salmonellen)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
59% ZK01-07 Qualitative Kriterien (Erfüllung Art. 60 Bst. b-h LMVV)
30% ZK08 Preis
5.5% ZK09 Qualität des Dossiers
5.5% ZK10 Anzahl Lose

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Laboratorium für die Überwachung mariner Biotoxine in Lebensmitteln
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
59% ZK01-07 Qualitative Kriterien (Erfüllung Art. 60 Bst. b-h LMVV)
30% ZK08 Preis
5.5% ZK09 Qualität des Dossiers
5.5% ZK10 Anzahl Lose

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Laboratorium für Campylobacter
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
59% ZK01-07 Qualitative Kriterien (Erfüllung Art. 60 Bst. b-h LMVV)
30% ZK08 Preis
5.5% ZK09 Qualität des Dossiers
5.5% ZK10 Anzahl Lose

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Laboratorium für Tierarzneimittelrückstände und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
59% ZK01-07 Qualitative Kriterien (Erfüllung Art. 60 Bst. b-h LMVV)
30% ZK08 Preis
5.5% ZK09 Qualität des Dossiers
5.5% ZK10 Anzahl Lose

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



5: Laboratorium für Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
59% ZK01-07 Qualitative Kriterien (Erfüllung Art. 60 Bst. b-h LMVV)
30% ZK08 Preis
5.5% ZK09 Qualität des Dossiers
5.5% ZK10 Anzahl Lose

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



6: Laboratorium für Pestizidrückstände in Lebensmitteln
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
59% ZK01-07 Qualitative Kriterien (Erfüllung Art. 60 Bst. b-h LMVV)
30% ZK08 Preis
5.5% ZK09 Qualität des Dossiers
5.5% ZK10 Anzahl Lose

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



7: Laboratorium für Mykotoxine und Pflanzentoxine in Lebensmitteln
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
59% ZK01-07 Qualitative Kriterien (Erfüllung Art. 60 Bst. b-h LMVV)
30% ZK08 Preis
5.5% ZK09 Qualität des Dossiers
5.5% ZK10 Anzahl Lose

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



8: Laboratorium für persistente organische Schadstoffe (POP) in Lebensmitteln
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
59% ZK01-07 Qualitative Kriterien (Erfüllung Art. 60 Bst. b-h LMVV)
30% ZK08 Preis
5.5% ZK09 Qualität des Dossiers
5.5% ZK10 Anzahl Lose

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.

Nur Mehrfachbewerbungen durch Anbieter im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in Spalte «Bestätigung / Bemerkungen des Anbieters» an (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in Spalte «Bestätigung / Bemerkungen des Anbieters» an mit folgenden Angaben zum Ansprechpartner: Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Sprachkenntnisse (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK03 Sprachkenntnisse der Schlüsselperson
Der Anbieter ist in der Lage, Personal zur Verfügung zu stellen, das sich auf Englisch ausdrücken kann. Insbesondere für den Austausch mit den EU-RL.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in Spalte «Bestätigung / Bemerkungen des Anbieters» an und ergänzen Sie das Feld mit folgenden Angaben zur Schlüsselperson : Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Sprachkenntnisse (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK04 Erfahrung
Der Anbieter kann mindestens zwei Jahre Erfahrung im entsprechenden Bereich nachweisen. Er weist diese Erfahrung nach, indem er die Referenzen zur Anzahl durchgeführter Analysen, zu den Ergebnissen der Teilnahme an Ringversuchen (P-Tests), zur Teilnahme an Treffen zum Erfahrungsaustausch und die angewandten Methoden in den letzten 2 Jahren belegt.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an und liefern Sie die notwendigen Dokumente für jedes angebotene Los (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK05 In Artikel 43 Absatz 4 Buchstabe b LMG festgelegte Anforderungen
Der Anbieter bestätigt, dass er über Personal, Räume, Ausrüstung und Mittel verfügt, um den ihm übertragenen Auftrag jederzeit erfüllen zu können.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK06 In Artikel 43 Absatz 4 Buchstabe c LMG festgelegte Anforderungen
Der Anbieter bestätigt, dass er geeignete Garantien beibringen kann für seine Vertrauenswürdigkeit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber Personen, die Produkte herstellen, einführen oder vermarkten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Anbieter keine Aufträge von Personen ausführt, die Produkte herstellen, einführen oder vermarkten, die in den Zuständigkeitsbereich des betreffenden Anbieters fallen.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK07 Erfüllung der Aufgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er in der Lage ist, die Aufgaben zu erfüllen, die im Pflichtenheft der NRL beschrieben sind und auf Anhang 8 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV) beruhen.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK08 Anpassung der Aufgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er einverstanden ist, dass das BLV die Zuständigkeiten und die Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien anpassen kann.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK09 Aufbewahrung der Unterlagen
Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der NRL-Funktion stehen, noch mindestens 5 Jahre nach Ende des Vertrages aufbewahrt werden.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK10 Evaluation
Der Anbieter bestätigt, dass er einverstanden ist, dass seine Tätigkeit regelmässig einer Evaluation unter der Leitung des BLV unterzogen wird.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK11 Akkreditierung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Anforderungen nach Artikel 43 Absatz 4 Buchstabe a des Lebensmittelgesetzes bzw. nach Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung erfüllt: «…nach der Norm «SN EN ISO/IEC 17025, 2018, Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien» arbeiten und von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle nach dieser Norm akkreditiert sind.»
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an und legen Sie eine Kopie der Akkreditierung für jedes angebotene Los bei (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK12 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) – Anhang 3
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK13 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

EK14 Vertraulichkeit
Der Anbieter bestätigt, dass sein Personal die Vertraulichkeit bestimmter Vorgänge, Ergebnisse und Mitteilungen wahrt (Art. 60 Bst. c LMVV).
Er bestätigt, dass persönliche Daten im Zusammenhang mit Analyseresultaten und Verwaltungs- oder Strafverfahren rechtlich geschützt sind.
Der Anbieter kann, wenn er von solchen Daten Kenntnis hat, gewährleisten, dass deren Bearbeitung den Anforderungen des Datenschutzes entspricht.
Nachweis
Kreuzen Sie das Feld in der Spalte «Bestätigungen / Bemerkungen des Anbieters» an. Eine schriftliche Bestätigung mit den erforderlichen Angaben namentlich der rechtlichen Grundlage oder der entsprechenden vertraglichen Bestimmungen liegt bei (siehe Anhang 1 Anforderungskatalog).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1195231 (21060) 341 Nationale Referenzlaboratorien NRL