Ausschreibung 1195207: GP Ausschreibung Werkhof
Publiziert am: 6. Mai 2021
Einwohnergemeinde Stadt Laufen
Ausschreibungs- und Vertragsgegenstand ist die Erbringung der kompletten Generalplanerleistungen gemäss SIA 112 für den kommunalen Werkhof.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Laufen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. Mai 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich als Download ab der Webplattform www.simap.ch zu beziehen. Für Informationen und/oder Unter-lagen, die aus anderen Quellen als der Webplattform simap.ch stammen, lehnt die ausschreibende Stelle jegliche Haftung und Verantwortung ab. |
19. Mai 2021 | Frist für Fragen | Sind schriftlich, eintreffend bis spätestens 18:00 Uhr zu richten an: Bauherrenbegleiter Thomas Keller; thomas.keller@glaser-saxer-keller.ch |
18. Juni 2021 | Abgabetermin 11:00 | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der Aufschrift " GP Ausschreibung Werkhof" an die Stadtverwaltung Laufen, Vorstadtplatz 2, 4242 Laufen fristgerecht einzureichen. |
18. Juni 2021 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der Aufschrift " GP Ausschreibung Werkhof" an die Stadtverwaltung Laufen, Vorstadtplatz 2, 4242 Laufen fristgerecht einzureichen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
erlaubt
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Angaben der GP-Ausschreibung.
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Vorstadtplatz 2
4242 Laufen
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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