Ausschreibung 1194027: Generalplaner für Siebnen-Wangen, Überholgleis inkl. BehiG

Publiziert am: 25. Mai 2021

SBB Bauprojekte

Die SBB beabsichtigt, im Bahnhof Siebnen-Wangen eine Überholgleisanlage in Mittellage zu erstellen. Gleichzeitig werden Massnahmen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) realisiert und die Publikumsanlagen im Bahnhof Bilten rückgebaut. Ausserdem ist im Bahnhof Siebnen-Wangen optional eine Personenüberführung mit Bahnzugang vorgesehen. Dazu werden Generalplanerleistungen für die SIA-Phasen 31 bis und mit 53 ausgeschrieben. Diese umfassen folgende Fachbereiche resp. Disziplinen:
•Gesamtleitung / Fachdienstkoordination
•Chefbauleitung
•BIM-Koordination
•Bauphasenplanung
•Fahrbahn
•Konstruktiver Ingenieurbau
•Ingenieurbau Tiefbau
•Architektur / Zugang zur Bahn
•Technische Anlagen
•Fahrstrom
•Kabel
•Geologie / Hydrogeologie


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Siebnen-Wangen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Mai 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

18. Juni 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern ab 25.06.2021 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

30. Juli 2021 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5.

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Generalplaner Siebnen-Wangen»

6. August 2021 Offertöffnung

Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5.

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Generalplaner Siebnen-Wangen»

1. November 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.

Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr(max. 30%)

EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK 1:
N1:
N11 Referenzprojekt in der Projektierung (einschliesslich Genehmigungsverfahren) und Realisierung mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jeden der folgenden Fachbereiche:
N.1.1 Gesamtleitung und Fachdienstkoordination eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Investitionskosten von mind. 20 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.2 Ingenieurbau Tiefbau eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.3 Ingenieurbau Tragkonstruktionen eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.4 Architektur, Zugang zur Bahn eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 1 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.5 Bauphasenplanung eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Investitionskosten von mind. 10 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.6 Fahrbahn eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.7 Planung Fahrleitungsanlagen eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 1 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.8 Elektroplanung (NS-Versorgung und Beleuchtung einer Bahnanlage) eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.

- Verschieden Fachbereiche resp. Disziplinen können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.
- Das Referenzprojekt muss die SIA Teilphasen 31 «Vorprojekt» bis 53 «Inbetriebnahme» einmal abdecken.
- Kann der Nachweis über die verlangten Phasen (SIA Teilphasen 31 «Vorprojekt» bis 53 «Inbetriebnahme») nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die restlichen Anforderungen (Fachbereich, Komplexität, Aufgabenstellung, Baukosten etc.) ebenfalls erfüllt werden.
- Die als Referenz dienenden Teilphasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
- Die Referenzprojekte müssen in den letzten 10 Jahren durch den Anbieter bearbeitet worden sein (Abschluss der Bearbeitung nicht vor 2011).

Die Nachweise N1.1 bis N1.3 müssen vom Anbieter (Firma oder Planergemeinschaft) erbracht werden. Stammt die geforderte Referenz für die Nachweise N1.4 bis 1.10 von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Die Investitionskosten betreffen alle Fachbereiche in einem Referenzprojekt. Die Baukosten betreffen nur den Fachbereich für das Referenzprojekt. Die Investitionskosten und die Baukosten sind je Referenzprojekt (exkl. MWST) zu verstehen.

Werden mehr als zwei Referenzprojekte angegeben, werden nur die im Angebotsformular F1 an den ersten beiden aufgeführten Referenzprojekte berücksichtigt.

Nachweis zu EK2:
N2:
Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en).

Nachweis zu EK3:
N3:
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

SBB Bauprojekte
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
manuel.meier@sbb.ch