Ausschreibung 1191983: GEP-Nachführung

Publiziert am: 23. April 2021

Stadt Burgdorf

Das GEP Burgdorf aus dem Jahre 2007 muss nachgeführt werden. Im Pflichtenheft, welches in Anlehnung an das Musterpflichtenheft des VSA erstellt wurde, sind die dazu erforderlichen Arbeiten beschrieben. Das Pflichtenheft umfasst alle Teilprojekte des Musterpflichtenheftes, obwohl für einige im Moment keine Nachführungsarbeiten notwendig sind. Die Bearbeitungstiefen und allfällige Beizüge von Fachspezialisten ergeben sich aus dem Pflichtenheft. Das mandatierte Ingenieurbüro agiert während der gesamten Bearbeitungszeit als Gesamt-, wie auch als Fachkoordinator.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Burgdorf

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. April 2021 Publikationsdatum
23. April 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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2. Juni 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
7. Mai 2021 Frist für Fragen

Fragen werden ausschliesslich über das elektronische Forum von SIMAP beantwortet. Für jede Frage ist im Forum ein Eintrag zu erfassen. Fragen, welche nach der Einreichungsfrist eintreffen, werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet.

2. Juni 2021 Abgabetermin 16:00

Das vollständige, rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist digital auf einem USB-Stick einzureichen. Dokumente mit Originalunterschriften sind dem Angebot in einfacher Ausführung beizulegen. Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf einem USB-Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung.

Die Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Firma BENNETT BILL GmbH eintreffen oder der Schweizerischen Post A-Post übergeben werden (Poststempel Schlusstermin für die Einreichung der Angebote massgebend). Der Anbieter hat die Quittung zum Einschreiben (inkl. sichtbarerer Trackingnummer) im Anschluss an die Eingabe an info@bennettbill.ch zu senden. Angebote können ebenfalls persönlich unter derselben Adresse (bis 16:00 Uhr) gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden.

4. Juni 2021 Offertöffnung

Das vollständige, rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist digital auf einem USB-Stick einzureichen. Dokumente mit Originalunterschriften sind dem Angebot in einfacher Ausführung beizulegen. Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf einem USB-Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung.

Die Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Firma BENNETT BILL GmbH eintreffen oder der Schweizerischen Post A-Post übergeben werden (Poststempel Schlusstermin für die Einreichung der Angebote massgebend). Der Anbieter hat die Quittung zum Einschreiben (inkl. sichtbarerer Trackingnummer) im Anschluss an die Eingabe an info@bennettbill.ch zu senden. Angebote können ebenfalls persönlich unter derselben Adresse (bis 16:00 Uhr) gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden.

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Z1 Preis
25% Z2 Vorgehenskonzept und Risikoanalyse
20% Z3 Erfahrung Projektleiter
15% Z4 Erfahrung Stv. Projektleiter

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen
Bilden die Anbieter zur Leistungserfüllung eine Bietergemeinschaft, übernimmt die federführende Firma die Gesamtverantwortung. Die gemäss Selbstdeklaration erforderlichen Nachweise sind nach erster Aufforderung durch die Auftraggeberin für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen. Bietergemeinschaften haben ein eigenes Konto einzurichten, auf das die Auftraggeberin ihre Zahlungen mit Befreiungswirkung leisten kann. Die Bezeichnung und die Nummer des Kontos sind spätestens bis 2 Wochen vor Auszahlung der ersten Rechnung anzugeben.

Eignungskriterien:

E1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

E2 Referenzen des Anbieters
Der Anbieter verfügt die Erfahrung zur Erbringung der vorgesehenen Leistung. Er weist diese anhand von 2 Referenzen mit vergleichbaren Mandaten in den letzten 10 Jahren nach.
Die Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
-Eine durch Kt. Behörde genehmigte GEP-Erarbeitung oder GEP-Nachführung für eine Gemeinde / Stadt mit einer Einwohnerzahl
> 8'000
-Bearbeitung ZpA mit min. 50 Liegenschaften inkl. Massnahmenvorschläge
-Folgende Leistungen wurden eigenständig erarbeitet: Zustandsberichte Fremdwasser, Kanalisation, Datenbearbeitung und -verwaltung, sowie die daraus abgeleiteten Vorprojekte und zusätzlich die Vorprojekte Unterhalt, Reparaturen, Sanierung und Finanzierung, Abwasserreglement und der finale Massnahmenpläne

Es sind Referenzprojekte anzugeben, welches der Anbieter selbst oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft mit massgeblicher Beteiligung ausgeführt hat.

E3 Gesamtverantwortung
Der Anbieter (im Fall einer Bietergemeinschaft die federführende Firma) bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Mandat zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter / die Bietergemeinschaft alleiniger Vertragspartner der Auftraggeberin ist. Weitere Beteiligte (Subunternehmer) müssen durch den Anbieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet werden.

E4 Ansprechperson
Der Anbieter verfügt über eine Ansprechperson (SPOC), welche bei der Eskalation von Problemen im Rahmen der Mandatserfüllung zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann.

E5 Schlüsselpersonen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Dem Anbieter stehen mindestens folgende Schlüsselpersonen zur Verfügung, welche fachlich in der Lage sind den Auftrag zu erbringen:
-Projektleiter
-Stellvertretender Projektleiter
Mindestens der Projektleiter ist eigenes Personal des Anbieters / der Bietergemeinschaft. Alle Mitarbeiter sind spätestens zum Zeitpunkt der Angebotseingabe vertraglich unmittelbar beim Anbieter gebunden (Arbeitsverhältnis).

E6 Austausch Schlüsselpersonen
Der Anbieter bestätigt, dass die zur Leistungserbringung erforderlichen Schlüsselpersonen (gemäss E4 und E5) zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Der Austausch von Schlüsselpersonen erfolgt nur nach vorgängiger Absprache mit der Auftraggeberin. Der Anbieter ist bereit, die benannten Schlüsselpersonen bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss den Ausschreibungsunterlagen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

E7 Akzeptanz Vertragsgrundlagen
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf der Baudirektion Stadt Burgdorf vorbehaltslos zu akzeptieren.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen KBOB für Dienstleistungsaufträge.

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

siehe generelle Teilnahmebedingungen Ziffer 3.1 der simap-Publikation.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 29 ÖBV ist die Auftraggeberin berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die Auftraggeberin ableiten.
Die gesamte Leistungserbringung der Auftragnehmerin wird vertraglich abgesichert. Der Rahmenvertrag wird über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen und basiert auf der Vertragsvorlage des KBOB für Dienstleistungen. Ergebnisse mit Werkscharakter werden durch die Auftraggeberin gemäss Vertragsentwurf abgenommen. Mangelhafte und unvollständige Ergebnisse sind auf Kosten des Anbieters nachzubessern.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Stadt Burgdorf
Lyssachstrasse 92
3400 Burgdorf
E-Mail-Adresse:  
hans-joerg.riesen@burgdorf.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1191983 GEP-Nachführung