Ausschreibung 1189797: Ausschreibung Architektur Primarschule Stein

Publiziert am: 6. April 2021

Gemeindeverwaltung Stein

Ausschreibung Architektur und Gesamtleitung inkl. Bauleitung
SIA-Phasen 33-53


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

4332 Stein, AG

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71200000: Dienstleistungen von Architekturbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. April 2021 Publikationsdatum
6. April 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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11. Mai 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
21. April 2021 Frist für Fragen

Die Fragen sind per Email an wolfram.nitsch@planconsult.ch zu senden.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt am 28.04.2021 per Email an alle Teilnehmenden.

11. Mai 2021 Abgabetermin 16:00

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12. Mai 2021 Offertöffnung

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None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Für die Teilnehmenden findet am 14.04.2021 ab 10.00 Uhr eine geführte Begehung der Schulanlage statt.
Die Anmeldung für die obligatorische Begehung erfolgt mit dem Formular «Teilnahmebestätigung / Anmeldung Begehung». Das Formular muss ausgefüllt und unterzeichnet bis zum 07.04.2021, 16.00 Uhr per Mail an folgende Adresse gesendet werden:
wolfram.nitsch@planconsult.ch

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeindeverwaltung Stein
Brotkorbstrasse 9
4332 Stein
E-Mail-Adresse:  
roland.groeflin@gemeinde-stein.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1189797 Ausschreibung Architektur Primarschule Stein