Wettbewerb 1188893: Gestaltung Dorfplatz Wollerau
Publiziert am: 9. April 2021
Gemeinde Wollerau
Die Gemeinde Wollerau beabsichtigt die Bushaltestelle Dorfplatz im Zentrum von Wollerau neuzugestalten und diese gleichzeitig zu einem neuen, repräsentativen Dorfplatz umzufunktionieren. Auf dem künftigen Dorfplatz Wollerau treffen sich bereits heute verschiedene Interessensgruppen. Einerseits dient er als wichtige Bushaltestelle, die das Zentrum von Wollerau mit dem öffentlichen Verkehr erschliesst. Andererseits dient der Platz der Erschliessung des Schulareals Dorf. Ausserdem befindet sich direkt nördlich der Bushaltestelle Dorfplatz das Eisenbahntrasse der SOB. Künftig ist der Platz gemäss ÖV-Konzept weiterhin als Bushaltestelle mit Busschlaufe unabdingbar. Auch die Erschliessung des Schulareals Dorf ist über die SOB-Linie sicherzustellen. Die Gemeinde Wollerau und die SOB streben zudem an, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Diesbezüglich sucht die SOB nach Möglichkeiten, mittel- bis langfristig die Anzahl der Bahnübergänge auch im Bereich des künftigen Dorfplatzes zu reduzieren. Dem gegenüber bestehen jedoch Ansprüche aus diversen Dienstbarkeiten. Ein Dorfplatz wird durch seine Platzrandbebauung geprägt. Aus diesem Grund ist auch aufzuzeigen, wie sich die Randbebauung am künftigen Dorfplatz längerfristig entwickeln kann.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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9. April 2021 | Publikationsdatum | |
14. Mai 2021 | Abgabetermin 15:00 |
Informationen
gemäss Studienauftragsprogramm
Aus den Bewerbungen werden aufgrund der Eignungskriterien 3 bis 4 Planerteams für den Studienauftrag eingeladen.
gemäss Studienauftragsprogramm
Sämtliche zur Beurteilung zugelassenen Beiträge werden mit CHF 20'000.- (inkl. MwSt. und Nebenkosten) entschädigt. Das Gewinnerteam des Studienauftrages erhält eine zusätzliche Entschädigung von CHF 5'000.-.
gemäss Studienauftragsprogramm
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