Ausschreibung 1188309: Generalplaner AS35: Doppelspurausbau Herrliberg-Feldmeilen - Meilen
Publiziert am: 7. Mai 2021
SBB Bauprojekte
Die mit dem Ausbauschritt 2035 (AS35) geplanten Angebotsverdichtungen im Raum Herrliberg-Feldmeilen - Meilen lösen verschiedene Infrastrukturmassnahmen aus. Die einspurige Strecke liegt am rechten Zürichseeufer und führt über diverse Ingenieurbauwerke. Die Strecke wird von S-Bahnen befahren. Meilen wird zudem vom Güterverkehr bedient. Ein Doppelspurausbau ermöglicht, dank der Beseitigung des Engpasses, eine Taktverdichtung. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Generalplanerleistungen von Vorprojekt bis zur Inbetriebnahme (SIA Teilphasen 31, 32, 33, 41, 51, 52 und 53).
Sie umfasst Leistungen der folgenden Fachbereiche:
- Gesamtleitung inklusive Koordination Spezialisten
- Bauphasenplanung
- Chefbauleitung
- Bauingenieurwesen (Tiefbau und Tragkonstruktion)
- Geologie
- Technische Anlagen und HLKKS-GA inklusive E-Koordinator
- Kabel
- Fahrstrom
- Umwelt
- Vermessung / Geomatik
- Architektur / Bahnzugang
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Herrliberg-Feldmeilen - Meilen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. Mai 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. Mai 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern ab 28.05.2021 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
28. Juni 2021 | Abgabetermin 00:00 | Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (andrea.meisinger@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
2. Juli 2021 | Offertöffnung | Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (andrea.meisinger@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
25. Oktober 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr(max. 30%)
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweis zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz in den letzten 10 Jahren mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jeden der folgenden Fachbereiche:
N1.1 Gesamtleitung: Referenzprojekt im Bahnbau, mit Investitionskosten Gesamtprojekt von mind. 30 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.2 Ingenieurbau Tiefbau: Referenzprojekt im Bahnbau, mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.3 Ingenieurbau Tragkonstruktionen: Referenzprojekt im Bahnbau, mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.4 Bauphasenplanung: Referenzprojekt im Bahnbau, mit Investitionskosten Gesamtprojekt von mind. 20 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.5 Geologie: Referenzprojekt im Infrastrukturbau, mit Investitionskosten Gesamtprojekt von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.6 Umwelt: Referenzprojekt im Infrastrukturbau, UVP-pflichtiges Projekt mit Investitionskosten Gesamtprojekt von mind. 40 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.7 Fahrstrom: Referenzprojekt im Bahnbau, mit Baukosten im Fachbereich von mind. 3 Mio. CHF exkl. MwSt.
- Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.
- Das Referenzprojekt muss mindestens eine SIA-Teilphase der «Projektierung» (31 oder 32 oder 33) sowie eine SIA-Teilphase der «Realisierung» (51 oder 52) abdecken.
- Kann der Nachweis über die verlangten Phasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die restlichen Anforderungen ebenfalls erfüllt werden.
- Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
- Die Nachweise N1.1 bis N1.4 müssen vom Anbieter (Firma oder Planergemeinschaft) erbracht werden.
-Stammt die geforderte Referenz für die Nachweise N1.5 bis N1.7 von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
- Die Investitionskosten betreffen alle Fachbereiche in einem Referenzprojekt. Die Baukosten betreffen nur den Fachbereich für das Referenzprojekt. Die Investitionskosten und die Baukosten sind je Referenzprojekt (exkl. MwSt.) zu verstehen.
Nachweis zu EK2:
N2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en).
Nachweis zu EK3:
N3: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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