Ausschreibung 1187803: 090229, SISTO Tunnel Fäsenstaub
Publiziert am: 29. März 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Es handelt sich um die Beschaffung des Projektverfassers für die Projektierung (exkl. Bauleitung) des Sicherheitsstollens Tunnel Fäsenstaub. Der geplante Stollen weist eine Länge von 1’496 m und einen Abstand von ca. 40 m zum Tunnel Fäsenstaub auf, liegt im innerstädtischen Raum und unterquert Wohn- und Arbeitsquartiere der Stadt Schaffhausen. Es werden zudem beim Südportal die Gleisanlagen der SBB und DB unterquert sowie auf der ganzen Strecke diverse kommunale Strassen. Der Stollen schliesst mit neun Querverbindungen an den Tunnel Fäsenstaub an. Die Querverbindungen weisen zueinander einen Abstand von knapp 150 m auf.
Der zu erstellende Sicherheitsstollen befindet sich im Profil eines zukünftigen Tunnels Fäsenstaub II. Es ist vorgesehen, den Sicherheitsstollen ausgehend von den beiden Portalen Nord und Süd vorzutreiben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz, Kanton Schaffhausen, Stadt Schaffhausen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. März 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. April 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 23.04.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 13.04.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
10. Mai 2021 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
18. Mai 2021 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2066 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK 1: Preis |
40% | ZK 2: Qualität des Anbieters: Qualifikation der Schlüsselpersonen bzgl. der Anforderungen im Projekt |
30% | ZK 3: Qualität des Angebots |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK 1: Für den Anbieter 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten (Vortrieb abgeschlossen) mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
EK 2: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
EK 3: Für die Schlüsselperson (Projektleiter) 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten (Vortrieb abgeschlossen) in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
EK 4: Für Schlüsselperson und Stellvertreter des Anbieters: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
EK 5: Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Es findet keine Begehung im Rahmen dieses Verfahrens statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss: Die Amberg Engineering AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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