Ausschreibung 1187511: UL 171, Planungsleistung
Publiziert am: 31. März 2021
SBB Infrastruktur
Folgende Arbeiten sind geplant: -UL171, Ersatz UL (inkl. Rückbau) Abschnitt Teil 2 Kallnach-Merzligen Den genauen Beschrieb entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen
-UL171, Neubau Kabelrohrblock (inkl. Rückbau UL) Abschnitt Bellmund-Brügg
-Erdseilersatz UL 150 Kerzers – Kallnach
-Erdkompensationsleiter UL171 Brügg – UW Biel
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kallnach-Merzligen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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31. März 2021 | Publikationsdatum | |
31. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
28. April 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern innerhalb von 4 Tagen auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
20. Mai 2021 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (hamid.tabellout2@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Bitte beachten Sie Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
26. Mai 2021 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (hamid.tabellout2@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Bitte beachten Sie Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
30. September 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Nein
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
Je Fachgebiet
N1.1Gesamtplanung
N1.2Fachplanung
N1.3Örtliche Montageleitung
N1.4Örtliche Bauleitung
sind 2 Projektreferenzen der letzten 10 Jahre mit vergleichbarer Aufgabenstellung im 16.7-Hz oder 50 Hz-Bereich aufzuführen (davon 1 Referenz Freileitungsanlage und 1 Referenz Kabelrohrblockanlage; die Fachgebiete N1.1 bis N1.4 können auch innerhalb der selben Referenz nachgewiesen werden).
Der Tätigkeitsnachweis ist für die Gesamt- und Fachplanung für die SIA-Phasen 4, Ausschreibung und 5, Realisierung bzw. für die örtliche Bau- und Montageleitung für die SIA-Teilphasen 52, Ausführung und 53, Inbetriebnahme, Abschluss je zweimal zu erbringen. Die aufgeführten Planungs(teil)phasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so ist eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Industriestrasse 1
3052 Zollikofen
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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