Ausschreibung 1185411: 200020, GFS GEXI, Ersatz Glatteisfrühwarnsystem GE XI

Publiziert am: 24. März 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

Die Glatteiswarnanlage der Gebietseinheit XI (18 Standorten) hat seit der Inbetriebnahme Mitte den 90er Jahren einige Wandlungen mitgemacht und hat sein Lebensende erreicht. Im Projekt ist der Ersatz der gesamten GFS-Anlage der GE Xl vorgesehen. Eine Überprüfung der Standorte und eine allfällige Optimierung ist angestrebt. Ein optisches Kontrollsystem durch zusätzliche Kameras in der Nähe der Messstationen ist anzustreben. Im Lieferumfang des Mandats ist die Projektierung sowie die örtliche Bauleitung für den Ersatz der bestehenden Anlagen enthalten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ASTRA Zofingen, Baubüro ASTRA Altdorf, Perimeter Gebietseinheit XI

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. März 2021 Publikationsdatum
24. März 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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5. Mai 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
8. April 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 16.04.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.04.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

5. Mai 2021 Abgabetermin 23:59

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

11. Mai 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: Qualität des Anbieters: Qualifikation der Schlüsselpersonen bezgl. der Anforderungen im Projekt;
30% ZK2: Qualität des Angebots – Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag;
30% ZK3: PREIS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: Technische Leistungsfähigkeit
E2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E3: Referenz der Schlüsselpersonen
E4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
E5: Leistungsanteil Unterakkordant

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt mit Angaben über:

E1.1 Zeitraum
E1.2 Investitionsvolumen
E1.3 Ausgeführte Arbeiten/Leistungen der Unternehmung
E1.4 Sanierung / Erneuerungsarbeit Nationalstrassen oder HLS
E1.5 Zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson der Referenzstelle (Auftraggeber)

Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt mit der Aufgabe Projektverfasser BSA für Phase Projektierung (32) bis Inbetriebsetzung (53 – Projekt abgeschlossen) eines Bauvorhabens im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen.
Die Komplexität wird anhand der Anzahl der betroffenen BSA Anlagen (mind. 2 Fachbereiche gemäss Fachhandbuch ASTRA, wobei 1 Fachbereich die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt; Fachbereich Überwachungsanlage) und des Investitionsvolumens (Gesamtbausumme ≥ CHF 0.5 Mio.). Die
Referenz darf nicht älter als 8 Jahre sein.

EIGNUNGSKRITERIUM 2
ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Angabe zum Jahresumsatz: Der Jahresumsatz des Anbieters muss mindestens dem 2-fachen durchschnittlichen Jahresumsatz des vom Anbieter eingereichten Angebotes entsprechen.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernden Nachweisen:

E2.1 Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
E2.2 Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
E2.3 Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
E2.4 Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
E2.5 Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate

EIGNUNGSKRITERIUM 3
REFERENZ DER SCHLUESSELPERSONEN
Referenzobjekt vom Projektleiter über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt mit Angaben über:

E3.1 Zeitraum
E3.2 Investitionsvolumen
E3.3 Ausgeführte Arbeiten/Leistungen der Unternehmung
E3.4 Sanierung / Erneuerungsarbeit Nationalstrassen oder HLS
E3.5 Zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson der Referenzstelle (Auftraggeber)

Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt mit der Aufgabe Projektverfasser BSA für Phase Projektierung (32) bis Inbetriebsetzung (53 – Projekt abgeschlossen) eines Bauvorhabens im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen.
Die Komplexität wird anhand der Anzahl der betroffenen BSA Anlagen (mind. 2 Fachbereiche gemäss Fachhandbuch ASTRA, wobei 1 Fachbereich die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt; Fachbereich Überwachungsanlage) und des Investitionsvolumens (Gesamtbausumme ≥ CHF 0.5 Mio.). Die
Referenz darf nicht älter als 8 Jahre sein.

EIGNUNGSKRITERIUM 4
VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN

E4.1 Nachweis der Verfügbarkeit für das Projekt der bezeichneten Schlüsselperson während 2 Jahren. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Projekten.

Schlüsselpersonen sind:
Projektleiter

EIGNUNGSKRITERIUM 5
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT

E5.1 Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht wird

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben
5. Ausschluss: Ingegneria Crugnola Sagl sowie die mit dieser juristisch und/oder persönlich eng verbundenen/verwandten Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen
6. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1185411 200020, GFS GEXI, Ersatz Glatteisfrühwarnsystem GE XI