Ausschreibung 1184537: EN AV Gersau Los 11
Publiziert am: 12. März 2021
Kanton Schwyz (Umweltdepartement) und Bezirk Gersau
Erneuerung der vorhandenen Vermessungsbestandteile über den ganzen Bezirk Gersau. Das resultierende Vermessungswerk muss den Anforderungen gemäss der Technischen Verordnung über die amtliche Vermessung (TVAV, SR 211.432.21) und den kantonalen Vorschriften entsprechen.
Erneuerung der bestehenden AV93 (ganzer Bezirk).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Feldarbeiten im Bezirk Gersau |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. März 2021 | Publikationsdatum | |
12. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
23. April 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. April 2021 | Frist für Fragen | None |
23. April 2021 | Abgabetermin 00:00 | Vermerk "Offerte EN Gersau Los 11", verschlossenes Kuvert/Paket. A-Priority, Poststempel. Weitere Formvorschriften siehe Ausschreibungsunterlagen. |
28. April 2021 | Offertöffnung | Vermerk "Offerte EN Gersau Los 11", verschlossenes Kuvert/Paket. A-Priority, Poststempel. Weitere Formvorschriften siehe Ausschreibungsunterlagen. |
1. September 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Begehungen durchgeführt.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Einsichtnahme: Die Einsicht in die bestehenden Daten und Akten ist freiwillig.
Verhandlungen: Es werden keine Verhandlungen geführt.
Amtsblatt
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
Bahnhofstrasse 16
6430 Schwyz
Telefon: 041 819 25 41
E-Mail-Adresse:
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