Zuschlag 1183959: Langzeitbeobachtungssysteme (LZB): Betrieb, Wartung und Dokumentation

Publiziert am: 5. März 2021

Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle

Wirtschaftlich günstigstes Angebot


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71350000: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
  • 71351900: Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Lineare Preisbewertung
20% Auftragsanalyse und Vorgehenskonzept
15% Qualifikation Schlüsselperson Projektleitung/ Auswertung
15% Qualifikation Schlüsselperson Techniker

Berücksichtigte Anbieter

Monitron AG Polymetra, Frauenfeld
CHF 252,050 exkl. MwSt., Vertragswert kann abweichen

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch, Amtsblatt des Kantons Aargau
Ausschreibung vom: 16.12.2020
Titel:
Evaluationsdauer: 77 Tage

Datum des Zuschlags:

03.03.2021


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons
Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss
dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61)
zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung
enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die
Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

Die Nagra behält sich das Recht vor, weitere gleichartige Aufgaben, wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, freihändig
zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit.i).


Kontakt

Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle
Hardstrasse 73
5430 Wettingen
Telefon: +41 56 437 11 11
E-Mail-Adresse:  
george.wewerka@nagra.ch