Ausschreibung 1182423: Velotunnel Bahnhof Luzern; Gesamtplaner
Publiziert am: 6. März 2021
Stadt Luzern, Umwelt- und Mobilitätsdirektion, Tiefbauamt
Gesamtplanerleistungen und Ingenieur- sowie Spezialistenleistungen für das Projekt «Velotunnel Bahnhof Luzern» als Gesamtplanerin/Gesamtplaner in den Projektphasen 32 (Bauprojekt), 33 (Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt); 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag); 51 (Ausführungsprojekt); 52 (Ausführung) und 53 (Inbetriebnahme, Abschluss) gemäss SIA-Normen 103 (2014) und 112:
Fachgebiete:
- Gesamtplaner (Gesamtleitung)
- Strassenbau, einschliesslich Siedlungsentwässerung und Werkleitungen
- Kunstbauten (Tunnel / Unterführungsbauwerk)
- Verkehrsplanung
- Strassenraumgestaltung (Städtebau/Architektur, räumliche Anordnung)
- Geologie / Geotechnik
- Elektrospezialist
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Stadt Luzern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. März 2021 | Publikationsdatum | |
6. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden nur über www.simap.ch abgegeben. |
24. März 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis 30. März 2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch beantwortet. Nach dem 24. März 2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
16. April 2021 | Abgabetermin 14:00 | Das Angebot ist in Papierform unterzeichnet und in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel). |
16. April 2021 | Offertöffnung | Das Angebot ist in Papierform unterzeichnet und in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel). |
14. Juni 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK1: Kompetenz (Referenzen) Schlüsselpersonen |
35% | ZK2: Angebotspreis |
25% | ZK3: Auftragsanalyse |
Zulassungsbedingungen
erlaubt, gemäss Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Einhaltung Vergabegrundsätze (EK1);
Erfahrung Gesamtplaner/Gesamtplanerin (EK2);
Qualitätsnachweis (EK3).
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gemäss Submissionsunterlagen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zudem müssen in jeder Beziehung die Arbeitsgesetze und die aktuellen schweizerischen Sozialpartnerverträge eingehalten sein.
Begehung: keine
Luzerner Kantonsblatt
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
Industriestrasse 6
6005 Luzern
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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