Ausschreibung 1176881: N4 Neue Axenstrasse Bauherrenvermessung
Publiziert am: 5. März 2021
Kantone Schwyz und Uri, Projektleitung Bauherrschaft N4 Neue Axenstrasse, vertreten durch das Baudepartement des Kantons Schwyz
Bauherrenvermessung ab Phase 41 (Submission) bis und mit Phase 53 (Abschluss und Inbetriebnahme):
- Aufbau eines projektspezifischen Fixpunktnetzes
- Erstellung materialisierter Hauptpunkte (Lage und Höhe)
- Bereitstellung Daten zur Vortriebskontrolle und zur Linienführung
- Kontrolle von Absteckungen Dritter (Vermesser des Unternehmers)
- Aufnahme neuer Bauwerke (Anschlüsse an die Tunnel,
Werkleitungen) zuhanden der DAW
- Dokumentation aller durchgeführten Messungen
- Bewirtschaftung einer digitalen Geomonitoring-Plattform
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gesamter Projektperimeter zwischen Ingenbohl und Gumpisch, Firmensitz (Büro) des Anbieters, Büros der Bauherrschaft |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
5. März 2021 | Publikationsdatum | |
5. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
23. April 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
23. März 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind bis spätestens am 23. März 2021 in deutscher Sprache im simap-Forum zu stellen. Die Antworten werden ebenfalls in deutscher Sprache bis am 31. März 2021 im gleichen Forum veröffentlicht. Nach dem 23. März 2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten gelten als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. |
23. April 2021 | Abgabetermin 16:00 | Das Datum des Poststempels hat keine Relevanz; der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die Angebotsunterlagen vollständig und termingerecht beim TBA Schwyz vorliegen. Das Angebot kann direkt im Tiefbauamt Kanton Schwyz, Olympstrasse 10, Kundenschalter 2. OG, 6440 Brunnen, gegen eine schriftliche Bestätigung abgegeben werden (späteste Abgabe am Kundenschalter: Freitag, 23.04.2021, 16:00 Uhr). |
27. April 2021 | Offertöffnung | Das Datum des Poststempels hat keine Relevanz; der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die Angebotsunterlagen vollständig und termingerecht beim TBA Schwyz vorliegen. Das Angebot kann direkt im Tiefbauamt Kanton Schwyz, Olympstrasse 10, Kundenschalter 2. OG, 6440 Brunnen, gegen eine schriftliche Bestätigung abgegeben werden (späteste Abgabe am Kundenschalter: Freitag, 23.04.2021, 16:00 Uhr). |
4. Oktober 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2033 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK 01 Preis |
30% | ZK 02 Schlüsselpersonen |
10% | ZK 03 Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept/Risikoanalyse |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wobei die federführende Firma benannt werden muss.
EK 01 Anbieter: 1 Referenzprojekt vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich aus den letzten 10 Jahren.
EK 02 Schlüsselperson Projektleiter: 1 Referenzprojekt in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich aus den letzten 10 Jahren.
EK 03 Organisatorische und qualitative Leistungsfähigkeit: die anbietende Firma verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem.
EK 04 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der massgebenden Unternehmenseinheit: Mindestumsatz in den letzten 3 Jahren > CHF 0.5 Mio./ Jahr
EK 05 Subakkordanten: maximal 30% der Leistungen dürfen durch Subakkordanten erbracht werden.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt; der Bewerber ist jedoch verpflichtet, die Örtlichkeiten vor der Offertstellung in Augenschein zu nehmen und seine Offerte auf die Gegebenheiten daraus auszurichten.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Einsichtnahme: keine, alle erforderlichen Unterlagen werden mit den Ausschreibungsunterlagen abgegeben.
Amtsblätter SZ und UR
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
Olympstrasse 10
6440 Brunnen
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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