Ausschreibung 1171435: Inspektion und Wartung von Anschlussgleisen VBS
Publiziert am: 11. Mai 2021
Logistikbasis der Armee (LBA) / armasuisse
Inspektion und Wartung von Anschlussgleisen VBS.
Durch die Inspektion und Wartung muss auf den Anschlussgleisen des Bedarfsträgers eine bedürfnisgerechte Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit erreicht werden, dabei ist den ökologischen und ökonomischen Kriterien gerecht zu werden. Die Leistungserbringung hat sich nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben, den örtlichen Betriebsvorschriften, dem Mengengerüst und nach den Bedürfnissen der Betreiber vor Ort zu richten.
Die im Leistungsumfang enthaltenen Anschlussgleise können den Leistungsanforderungen entnommen werden. In den Leistungsanforderungen sind die Intervalle, das Mengengerüst sowie die zu erbringenden Leistungen detailliert beschrieben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemäss Angaben in den Ausschreibungsunterlagen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. Mai 2021 | Publikationsdatum | |
11. Mai 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
17. Juni 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
17. Juni 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
24. Juni 2021 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. Juli 2021 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2,
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3, Lieferantenselbstdeklaration
E4, Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5, Der Anbieter bestätigt, sich im Falle des Zuschlags dem Geheimschutzverfahren gemäss Verordnung über das Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt, Art. 6 und Art. 7 (Geheimschutzverordnung, SR 510.413), zu unterziehen.
E6, (Losspezifisch)
Der Anbieter bestätigt, dass sich das eingesetzte Personal in den jeweiligen Sprachen der angebotenen Losen (DE / FR / IT) in Wort und Schrift verständigen kann.
Los 1 CLEs Monteceneri (Deutsch und Italienisch)
Los 2 ALC Hinwil (Deutsch)
Los 3 ALC Othmarsingen (Deutsch)
Los 4 ALC Thun (Deutsch)
Los 5 und 6 CLA Grolley (Deutsch und Französisch)
E7, Der Anbieter bestätigt, dass er über genügend, qualifizierte Personalressourcen und Betriebsmittel verfügt, um die geforderten Leistungen pro Los erbringen zu können.
Reicht der Anbieter ein Angebot für mehrere/alle Lose ein, garantiert der Anbieter die Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen (Personal und Betriebsmittel) im Falle eines Zuschlages für die eingereichten Lose.
E8, (Losspezifisch)
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der geforderten Leistung (Inspektion und Wartung von Gleisanlagen), gemäss den Leistungsanforderungen und den Angaben im Pflichtenheft, verfügt.
Die Referenznachweise sind je Los separat zu erbringen. Referenznachweise, welche alle Anforderungen erfüllen dürfen in mehreren Losen verwendet werden.
Der Anbieter verfügt je Los über zwei (2) Referenznachweise, bei welchen er vergleichbare Leistungen erbracht hat.
- Los 1, CLEs Monteceneri
- Los 2, ALC Hinwil
- Los 3, ALC Othmarsingen
- Los 4, ALC Thun
- Los 5, CLA Grolley
- Los 6, CLA Grolley:
E9, Der Anbieter bestätigt, dass er während der ganzen Vertragslaufzeit gegen Personen- und Sachschäden in Höhe von mind. CHF 10 Mio. pro Ereignis und Jahr versichert ist.
E10, Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche für die fachgerechte Umsetzung des Auftrages relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen während der gesamten Vertragsdauer einhält.
E11, Der Anbieter bestätigt (je Los separat), dass der Auftragswert pro Jahr nicht mehr als 20% des Jahresumsatzes im Bereich Dienstleistungen überschreitet.
E12, Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die vom Anbieter in Einzelaufträgen eingesetzten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch anderes Personal zu ersetzen.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personen auftreten, wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Die Einarbeitungszeit des neuen Mitarbeiters/der neuen Mitarbeiterin geht hierbei zu Lasten des Auftragnehmers.
E13, Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.
E14, Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz der AGB-Bund für Dienstleistungsauftrag (Stand Januar 2021).
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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