Zuschlag 1168227: BZZ Horgen, Erweiterung+Gesamtsanierung, 8810 Horgen, BKP 591/991

Publiziert am: 18. Dezember 2020

Baudirektion Kanton Zürich

Begründung Ausnahme gemäss § 10 SVO:
Aufgrund der fristlosen Kündigung des Architekten/Gesamtleiters (BKP 591) am 10. Juli 2019 war eine schnelle Übernahme des Gesamtleiter-Mandats durch ein neues Architekturbüro zwingend notwendig, um den Erfolg des Projekts, das sich derzeit in der Ausführung befindet, nicht zu gefährden.
Aufgrund nachgewiesener guter Erfahrungen, Leistungen und Referenzen bei Schulbau-Projekten wurde bereits im Sommer 2019 eine Übergangsregelung mit dem Architekturbüro Jonas Wüest Architekten GmbH vereinbart, die das Projekt ab August 2019 übernommen haben. Im Anschluss wurde ein Vertrag für die Fertigstellung der Erweiterung bis Oktober 2020 erstellt. Der Aufwand für die Sanierung konnten zu dem Zeitpunkt noch nicht vollständig eingeschätzt werden, so dass ein zusätzlicher Vertrag für die Sanierung erfolgen kann. Dieser ist aufgeteilt in einen Teil im BKP 591 und einen Teil BKP 991. Die Aufteilung bezieht sich auf den ursprünglichen Prozentsatz, der bei der Aufteilung der Honorare in Ausstattungs- und Objektkredit im Architektenvertrag des ehemaligen Gesamtleiters angewendet wurde.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71200000: Dienstleistungen von Architekturbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Jonas Wüest Architekten GmbH, Zürich
CHF 685,489

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

07.12.2020


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Baudirektion Kanton Zürich
Stampfenbachstrasse 110, Postfach
8090 Zürich
E-Mail-Adresse:  
anja.green@bd.zh.ch