Ausschreibung 1161301: Fachunterstützung ISSI MISS - 2021-2028
Publiziert am: 18. November 2020
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strassenverkehr, Bereich Analysen
Im Rahmen von Via sicura hat das Parlament in Artikel 6a des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) die Vorgaben für eine sichere Strasseninfrastruktur festgelegt. Um die Behörden beim Vollzug dieser anspruchsvollen Aufgaben angemessen zu unterstützen, hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) sechs Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente (ISSI) entwickelt, deren Anwendung sowohl Strassenprojekte als auch bestehende Strassen sicherer macht. Die umfassende Management Infrastruktur-Sicherheit (MISS) verknüpft das Sicherheitsmanagement mit dem bestehenden Infrastrukturmanagement. Die Beschaffung umfasst die Leistungen für die Fachunterstützung im Rahmen der Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente und Management Infrastruktur-Sicherheit (FU ISSI MISS). Die Fachunterstützung wird bei Bedarf hinzugezogen und unterstützt bei Analyse, Evaluation, Weiterentwicklung, Koordination und Wissensvermittlung.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Ittigen (Bern). |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. November 2020 | Publikationsdatum | |
18. November 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. Januar 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
7. Dezember 2020 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 11.12.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 07.12.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
18. Januar 2021 | Abgabetermin 00:00 | Für den bisherigen Leistungserbringer gilt die Einreichungsfrist nach Ziffer 4.5. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
22. Januar 2021 | Offertöffnung | Für den bisherigen Leistungserbringer gilt die Einreichungsfrist nach Ziffer 4.5. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Juni 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Methodische und fachliche Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Lohngleichheit von Mann und Frau
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1
EK1.1: Erfahrung / Referenzen der Fachunterstützung: Nachweis von zwei in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Projekten. Davon je eines aus dem Bereich der Fachunterstützung Strasseninfrastruktursicherheit und eines aus dem Bereich der Analyse bei Strassenverkehrsunfällen oder Umsetzung von Verkehrssicherheitsmodellen mit oder ohne unfallbasierten Ansätzen.
EK1.2:
Für die Leitung Fachunterstützung wird Deutsch als Muttersprache oder mindestens auf Stufe C1 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorausgesetzt.
Für die Stellvertretung Leitung Fachunterstützung wird Deutsch mindestens auf Stufe B1 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorausgesetzt.
Für mindestens eine der Schlüsselpersonen wird Französisch als Muttersprache oder mindestens auf Stufe B2 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorausgesetzt.
Für mindestens eine der Schlüsselpersonen wird Englisch mindestens auf Stufe B2 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorausgesetzt.
EK1.3: Bestätigung, dass die Fachunterstützung die benötigten Werkzeuge (gemäss Pflichtenheft) beschaffen kann und beschaffen wird.
EK1.4: Bestätigung, dass eine der Schlüsselpersonen über die benötigten Kenntnisse in der Strasseninfrastruktursicherheit verfügt.
EK1.5: Bestätigung, dass eine der Schlüsselpersonen über die benötigten Kenntnisse in der Analyse von Strassenverkehrsunfällen (Analysemöglichkeiten und Algorithmen) verfügt.
EK1.6: Bestätigung, dass eine der Schlüsselpersonen über die benötigten Kenntnisse in Verkehrssicherheitsmodellen mit und ohne unfallbasierten Ansätzen verfügt.
EK1.7: Bestätigung, dass eine der Schlüsselpersonen über die benötigten Kenntnisse des Unfallentstehungsprozesses, der Unfallforschung und/oder der Vermeidung von Strassenverkehrsunfällen verfügt.
Zu EK2:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (ab Publikation der Ausschreibung).
Anbieterinnen und Anbieter aus dem Ausland reichen eine vergleichbare, aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.
Zu EK3:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html. Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschluss, Vorbefassung: Techdata AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen;
4. Die Firma PTV Transport Consult GmbH (D, Stuttgart) als bisheriger Leistungserbringer ist zur Teilnahme am vorliegenden Verfahren zugelassen, da sie an der Vorbereitung der vorlie-genden Ausschreibung nicht beteiligt war und alle durch sie erarbeiteten Ergebnisse zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden (siehe Punkt 5). Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch PTV Transport Consult GmbH endet am 28.12.2020. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4;
5. Jeder Anbieter kann - gestützt auf eine Datenschutzerklärung und einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) - Beispieldaten anfordern. Die Datenschutzerklärung darf einzig in der Tabelle «Für den Datenempfänger» ergänzt werden. Für korrekt ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärungen, welche im Original bis zum 07.12.2020 beim Auftraggeber (Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strassenverkehr, Bereich Analyse, z.H. WTO FU ISSI MISS, Pulverstrasse 13, 3003 Bern) eintreffen, erfolgt die Lieferung des Beispieldatensatzes nach Überprüfung und Freigabe am 11.12.2020 per Mail (ausschreibung-vugis@astra.admin.ch). Datenschutzerklärungen, die zu einem späteren Zeitpunkt eintreffen, werden möglichst zeitnah überprüft und nach Freigabe werden die Beispieldaten zur Verfügung gestellt. Eine verspätete, fehlerhafte oder verlorengegangene Datenlieferung kann nicht eingeklagt werden. Der Beispieldatensatz ist für alle Anbieter identisch.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Pulverstrasse 13
3003 Bern
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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