Zuschlag 1159709: N13 Tunnel Crapteig SISTO, Bauleitung BSA
Publiziert am: 28. Oktober 2020
Ufficio federale delle strade USTRA
In der Evaluation hat die INGE Beverin, c/o Locher Ingenieure AG die höchste Punktzahl aus der Bewertung der Zuschlagskriterien erhalten. Die hervorragende Aufgabenanalyse, die sehr gute Risikoanalyse und das QM-Konzept, sowie die sehr gute Erfüllung der Zuschlagskriterien zu den Schlüsselpersonen in Kombination mit dem offerierten Preis ergeben das wirtschaftlich günstige Angebot.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.10.2020
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 40%.
ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, RISIKOANALYSE UND QM – KONZEPT; GEWICHTUNG 25%,
unterteilt in:
- Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag 15%,
- Risikoanalyse 5%,
- QM-Konzept 5%.
ZK3: SCHLÜSSELPERSONEN: QUALIFIKATION BEZÜGLICH DER ANFORDERUNGEN IM PROJEKT, GEWICHTUNG 35%,
unterteilt in:
3.1 Bauleiter BSA 25%,
3.1.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser
Ausschreibung) 12.5%,
3.1.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 12.5%.
3.2 Bauleiter BSA Stv. 10%,
3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser
Ausschreibung) 5%,
3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.
Die Funktion Bauleiter und Bauleiter Stv. darf nicht von derselben Schlüsselperson ausgeübt werden.
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5).
Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet).
Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung
entsprechend
4 = Gute Erfüllung // Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
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Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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