Zuschlag 1154023: Wärmeverbund Buchsi Nordwest: Freihändige Vergaben HLK-Ingenieur
Publiziert am: 15. September 2020
EWK Herzogenbuchsee AG
1.Sachverhalt: 2.Begründung der freihändigen Vergaben:
In Zusammenhang mit geplanten Überbauungsprojekten von Dritten in Herzogenbuchsee hat die EWK Herzogenbuchsee AG als lokales Querverbundunternehmen das Potential für einen neue Wärmverbund analysiert und technische Lösungen erarbeiten lassen.
Im Verlaufe der Projektentwicklung wurde von der reinen Wärmeproduktion das Konzept auf eine Wärme- und Kälteproduktion weiterentwickelt. Endsprechend hat sich der Leistungsumfang für die Ausführungsplanung der HLK-Ingenieurleistungen erweitert.
Die Beschaffungskosten erreichen den Schwellenwert des offenen Verfahrens gemäss Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons Bern vom 11. Juni 2002 (ÖBG) in Verbindung mit Anhang 2 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 (IVöB). Gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. c (technische Besonderheiten) und f (Ergänzung bereits erbrachter Leistungen) der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) wird die EWK Herzogenbuchsee AG diesen Auftrag jedoch im freihändigen Verfahren vergeben.
Die Firma NBG Ingenieure AG hat im Projekt in den Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung und Verteilung die technischen Lösungen und Systemauslegungen erarbeitet und teilweise schon Vorleistungen bezüglich Ausführungsplanung eingebracht. Infolge des engen Terminplans, vorgesehene Wärme-/Kältelieferung ab Frühjahr 2022, sind detaillierte Projektkenntnisse bei der Ausführungsplanung notwendig. Weil es sich bei den HLK-Ingenieur-Leistungen um eine Erweiterung bzw. Ergänzung bereits erbrachter Leistungen handelt, nur die Vergabe an die bisherige Anbieterin die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet und dies auch aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, erfolgt die freihändige Vergabe.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.09.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim zuständigen Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Postfach 175, 3380 Wangen an der Aare, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Die Verträge werden unterzeichnet, nachdem die vorliegende Publikation in Rechtskraft erwachsen ist.
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3360 Herzogenbuchsee
Telefon: 062 956 51 51
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