Zuschlag 1153641: WI5759 Architekt Direktvergabe an Xaver Meyer
Publiziert am: 10. September 2020
Einwohnergemeinde Wohlen
Freihändige Direktvergabe
Begründung: SubmD Kt. AG, §8 Abs. 3 g)
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
30.03.2020
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1.Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin oder einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
3.Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
4.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 2 und 3 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
5.Eine Kopie des angefochtenen Entscheides sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerde-schrift beizulegen.
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Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
Telefon: 056 619 92 29
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