Zuschlag 1122519: ZHAW WIN, Rochadeobjekt Eulachpassage, Mietobjekt; BKP 590
Publiziert am: 20. März 2020
Baudirektion Kanton Zürich
gem. § 10 Abs. 1 lit. c. SVO und § 10 Abs 1 lit. f SVO:
In der Eulachpassage (Mietermodell, Eigentümerin SISKA Immobilien AG) sollen die für den laufenden Betrieb der ZHAW benötigten Rochadeflächen währen der Bauarbeiten auf dem Campus T Areal (Masterplan Etappen 1 bis 4) zur Verfügung gestellt werden (Grundlage: Rochade- und langfristige Strategie ZHAW vom 01.10.2018). Das Hochbauamt wurde daher am 25.01.2019 mit dem Projekt `Rochadeobjekt Eulachpassage` beauftragt.
Die ARGE Graber Pulver / Takt Management ging als Sieger aus dem Wettbewerb für die 1.Etappe Campus T hervor und wurde im Einvernehmen mit der Gebäudeeigentümerin SISKA mit der Planung einer Machbarkeitsstudie Rochadeobjekt Eulachpassage (Projektrahmen 1.Etappe) beauftragt. Es wird beabsichtig die ARGE Graber Pulver / Takt Baumanagement anschliessend mit der Projektierung und Realisation des Rochadeobjektes Eulachpassage (Rahmen 1.Etappe) weiter zu beauftragen.
Grund hierfür sind die starken inhaltlichen, technischen und zeitlichen Abhängigkeiten zum Projekt 1.Etappe. Die in die Eulachpassage zu zügelnden Rochadeflächen sind gleichzeitig auch die späteren Nutzflächen in der 1.Etappe. Der Generalplaner der die hochanspruchsvollen Labor- und Schulungsflächen für die 1.Etappe plant, kann diese so optimal vorgängig in der Eulachpassage als Rochadefläche umsetzen und den Flächenabtausch mit fortschreitender Fertigstellung der 1.Etappe mit der ZHAW unter hoher Ausnutzung von Synergien koordinieren.
Aus diesen Gründen ist die Projektierung (inkl. vorgezogene Ausführungsplanung, SIA Phasen 31, 32, 33 und 41) Rochadeobjekt Eulachpassage freihändig nach § 10 Abs. 1 lit. c und f SVO an die ARGE Graber Pulver / Takt Baumanagement zu vergeben.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.03.2020
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Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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8090 Zürich
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