Ausschreibung 1122001: 0120
Publiziert am: 28. Februar 2020
Gemeinde Regensdorf
Planermandat unter der Leitung des Architekten mit einem Team bestehend aus: Architekt, Bauingenieur, Elektroingenieur, HLK-Ingenieur, Sanitäringenieur und Spezialisten wie Schadstoffexperten, Brandschutzfachmann sowie Wärme- und Schallschutzexperten.
Die mehrfache Teilnahme von Planungsbüros in unterschiedlichen Teams ist mit Ausnahme der Planermandatsleitung erlaubt.
Die Phase 02 erfolgt anonym. Es werden lediglich die ersten fünf Planerteams orientiert.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Sportanlage Wisacher, Wiesackerstrasse 30, 8105 Regensdorf |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
28. Februar 2020 | Publikationsdatum | |
2. März 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. März 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
12. März 2020 | Frist für Fragen | an Organisator 043 343 80 30 |
27. März 2020 | Abgabetermin 12:00 | None |
3. April 2020 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
10% | 3.4.1 Kurzportrait aller beteiligten Planungsfirmen |
40% | 3.4.2 Zwei Referenzobjekte des Architekten als Gesamtleiter (zugelassen sind Firmenreferenzen oder Objekte, die nachweislich einem geschäftsführenden Partner zugeordnet werden können) |
10% | 3.4.3 Ein Referenzobjekt des Bauingenieurs (zugelassen sind Firmenreferenzen oder Objekte, die nachweislich einem geschäftsführenden Partner zugeordnet werden können) |
20% | 3.4.4 Je ein Referenzobjekt des Elektro-, HLK- und Sanitäringenieurs (zugelassen sind Firmenreferenzen oder Objekte, die nachweislich einem geschäftsführenden Partner zugeordnet werden können) |
10% | 3.4.5 Kurzportrait der Schlüsselperson Architekt als Gesamtplaner (falls nicht bereits unter Punkt 3.4.2 enthalten, sind die Referenzobjekte zu dokumentieren) |
10% | 3.4.6 Kurzportrait der Schlüsselperson Projektleiter Gebäudetechnik (Elektro HLK- und Sanitäringenieur) (falls nicht bereits unter Punkt 3.4.4 enthalten, sind die Referenzobjekte zu dokumentieren) |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
Erfahrung in der Erarbeitung von ingenieurtechnischen Konzepten bei Projekten/Objekten ähnlicher Komplexität.
2) Erfahrung bei der Zusammenarbeit in Planungsteams; Beitrag an wirtschaftlichen
Gesamtlösungen.
3) Organisationsstruktur und Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Die Verfügbarkeit
des entsprechenden Fachpersonals ist nachzuweisen.
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MwSt., Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern im GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bezügl. Einhaltung GAV (bei Branchen
ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bzw. Orts- und Branchenüblichkeit sowie
Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbieter mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
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Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau zu gewährleisten.
Die Gemeinde Regensdorf behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen
(Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).
Bewertungsmatrix resp. Zuschlagskriterien gem. Punkt2.8:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden gem. folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben
Zwischennoten sind zulässig
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1 % Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich.
(Deckt eine 100%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab).
Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen, nicht älter als 5 Jahre (gemäss 3.4 Eignungskriterien) unter Angabe der Auskunftspersonen, des Ausführungszeitpunktes und der Bezeichnung der Auftragsgrösse aufzuführen.
Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Im Sand 12
8105 Regensdorf
Telefon: 0433438030
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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