Ausschreibung 1121019: Ausbau Bahnhof Lohn Lüterkofen

Publiziert am: 21. Februar 2020

Regionalverkehr Bern - Solothurn (RBS)

Notwendige Ingenieurleistungen, insbesondere Ingenieur-, und Spezialistendienstleistungen für das Projekt " Ausbau Bahnhof Lohn-Lüterkofen " als Generalplaner in den Projektphasen 31 (Vorprojekt, inkl. die ausgewiesenen Teile der Phase 21); 32 (Bauprojekt); 33 (Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt); 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag); 51 (Ausführungsprojekt); 52 (Ausführung) und 53 (Inbetriebnahme/Abschluss), gemäss SIA-Ordnungen 102 (2014), 103 (2014), 106 (2019), 108 (2014), 112 (2014).

Der Generalplaner ist in allen Phasen zuständig für die Gesamt- und Fachkoordination.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gemeinde Lohn-Ammannsegg, Kanton Solothurn
Gemeinde Bätterkinden, Kanton Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Februar 2020 Publikationsdatum
21. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über www.simap.ch abgegeben

3. April 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
9. März 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im „Forum“ einzureichen. Sie werden bis 13.03.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im „Forum“ beantwortet. Nach dem 09.03.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

3. April 2020 Abgabetermin 12:00

Das Angebot ist einfach in Papierform unterzeichnet und einfach in elektronischer Form (UBS-Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.

Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel).

Aufschrift:Generalplanersubmission "Ausbau Bahnhof Lohn-Lüterkofen"
<Name des Anbieters>
"Nicht öffnen – Offertunterlagen"

6. April 2020 Offertöffnung

Das Angebot ist einfach in Papierform unterzeichnet und einfach in elektronischer Form (UBS-Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.

Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel).

Aufschrift:Generalplanersubmission "Ausbau Bahnhof Lohn-Lüterkofen"
<Name des Anbieters>
"Nicht öffnen – Offertunterlagen"

1. Mai 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaften dürfen nach Angebotsabgabe bis und mit Zuschlagsentscheid nicht ohne triftige Gründe und nur unter Zustimmung der Bauherrschaft ausgewechselt werden. Die Mitglieder einer Ingenieurgemeinschaft (INGE) bilden eine einfache Gesellschaft und haften solidarisch. Eine Unternehmung darf nur in einem Anbieterteam als INGE-Partner fungieren. Als Subplaner darf eine Firma hingegen in mehreren Anbieterteams mitbieten.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

keine

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Obergericht/Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, Beschwerde geführt werden.
2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.


Kontakt

Regionalverkehr Bern - Solothurn (RBS)
Tiefenaustrasse 2
3048 Worblaufen
Telefon: +41 31 925 56 09
E-Mail-Adresse:  
nicola.buergi@rbs.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1121019 Ausbau Bahnhof Lohn Lüterkofen