Zuschlag 1120623: Gemeindehaus Schwarzenburg
Publiziert am: 18. Februar 2020
Einwohnergemeinde Schwarzenburg p.A. Liegenschaftsverwaltung Schwarzenburg
Sachverhalt: Die Architekturleistungen Sanierung Gemeindehaus Bernstrasse 1 erreichen den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Nach Art. 6. Des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) können Aufträge unter der Voraussetzung von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden. Entscheid: Die Architekturleistungen Sanierung Gemeindehaus Bernstrasse 1 werden freihändig zugeschlagen. Begründung: Für die Sanierung des Gemeindehauses Bernstrasse wurde im Jahr 2014 im Einladungsverfahren eine Projektstudie zur Umfeldanalyse und Standortevaluation in Auftrag gegeben. Der Zuschlag wurde einer Arbeitsgemeinschaft bestehend aus der Planteam AG und der ARGE wahlirüefli rollimarchini erteilt. Die, von der ARGE wahlirüefli rollimarchini im Rahmen der Projektstudie erworbenen Kenntnisse über das denkmalgeschützte, sanierungsbedürftige Gemeindehaus sollen für die weiteren Arbeiten (Projektierung und Realisierung) genutzt werden können. Nur durch die freihändige Vergabe ist die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet. Die Architekturleistungen (Teilphase 41 Ausschreibungspläne (ohne Ausschreibung); Teilphase 51 Ausführungspläne (ohne Werkverträge); Teilphase 52 Gestalterische Leitung (ohne Bauleitung / Kostenkontrolle); Teilphase 53 Dokumentation Bauwerk (ohne Inbetriebnahmen / Garantiearbeiten / Schlussabrechnung) werden der ARGE wahlirüefli rollimarchini nach Art. 7 Abs. 3 lit. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) freihändig zugeschlagen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.02.2020
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Freiburgstrasse 8
3150 Schwarzenburg
Telefon: 031 734 00 50
E-Mail-Adresse:
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