Ausschreibung 1114819: Projekt SEFT

Publiziert am: 18. Januar 2020

BERNMOBIL

Das Projekt «Tram Kleinwabern» sieht die Verlängerung der heutigen Tramlinie 9 von Wabern nach Kleinwabern vor. Nächster Meilenstein ist der Abschluss des Bauprojekts sowie die Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens (PGV). Die «Sanierungsprojekte Seftigenstrasse» sehen eine abschnittsweise Sanierung bzw. teilweise Neugestaltung von Strasse und Traminfrastruktur vor. Im Rahmen der Sanierung sollen auch bestehende Defizite gelöst werden (BehiG-konforme Haltestellen, Beseitigung Schwachstellen bezügl. Fuss- / Velosicherheit). Nächster Meilenstein ist der Abschluss der Vorstudie und die Einleitung des Vorprojekts.
Gegenstand der aktuellen Beschaffung ist das Mandat «Unterstützung Kommunikation» für alle drei Projekte für die Planungsphase ab August 2020 bis Projektende voraussichtlich Ende 2027, wobei vorerst nur die Planungsphase bis Ende Dezember 2022 freigegeben wird.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Stadt Bern / Gemeinde Köniz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71240000: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Januar 2020 Publikationsdatum
20. Januar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen stehen auf www.simap.ch zur Verfügung und können heruntergeladen werden. Es erfolgt kein Post-Versand der Unterlagen.

24. Februar 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. Januar 2020 Frist für Fragen

Fragen bezüglich der Bewerbung (1. Stufe Selektion) sind bis am 29.01.2020 in deutscher Sprache auf www.simap.ch zu stellen.
Die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 11.02.2020 auf www.simap.ch.

24. Februar 2020 Abgabetermin 16:00

Das Angebot ist bis spätestens am 24.02.2020 (auf dem Postweg: Stempel CH-Poststelle mit A-Post; per Kurier: Ein-treffen bis 16.00 Uhr am Einreichungsort) mit dem Vermerk
«Nicht öffnen – Offertunterlagen Unterstützung Kommunikation Projekte Seftigenstrasse Bern – Kleinwabern», auf dem Umschlag bei der Adresse gemäss 1.1 einzureichen.

26. Februar 2020 Offertöffnung

Das Angebot ist bis spätestens am 24.02.2020 (auf dem Postweg: Stempel CH-Poststelle mit A-Post; per Kurier: Ein-treffen bis 16.00 Uhr am Einreichungsort) mit dem Vermerk
«Nicht öffnen – Offertunterlagen Unterstützung Kommunikation Projekte Seftigenstrasse Bern – Kleinwabern», auf dem Umschlag bei der Adresse gemäss 1.1 einzureichen.

1. August 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.

Sonstige Angaben:

Auftraggeber sind die Besteller der Bauherrengemeinschaft «Projekte Seftigenstrasse Bern-Kleinwabern»:
- BERNMOBIL, Städtische Verkehrsbetriebe Bern
- Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II
- Einwohnergemeinde Köniz

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).


Kontakt

BERNMOBIL
Eigerplatz 3
3000 Bern 14
Telefon: 031 321 88 88
E-Mail-Adresse:  
medien@bernmobil.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1114819 Projekt SEFT