Ausschreibung 1113793: AS25 Durchgangsbahnhof Luzern; Teilprojekt 2 Dreilindentunnel

Publiziert am: 10. Februar 2020

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)

Das Teilprojekt 2 des Durchgangsbahnhofs Luzern (Dreilindentunnel) umfasst einen doppelspurigen Tunnel von
Ebikon, welcher das Seebecken unterquert und bis zum Tiefbahnhof reicht. Kurz nach dem Bahnhof Ebikon zweigt die
neue Strecke à Niveau vom bestehenden Trassee ab und taucht beim Ausfluss des Rotsees in den ca. 3.5 km langen Tunnel. Dieser führt über einen Hochpunkt über Seeniveau und fällt dann zur Unterquerung des Sees wieder ab. Im Bereich Ebikon erfolgen bauliche Anpassungen für die neue Zufahrtsstrecke. Der Umbau der Stammlinie im Anschlussbereich erfolgt unter laufendem Betrieb.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Luzern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Februar 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Der Anbieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und fehlende Unterlagen umgehend bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sollten diesbezüglich keine Vorbehalten gemacht werden, gelten die Unterlagen als vollständig übergeben.

13. März 2020 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

8. Mai 2020 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der
Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte
an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die
Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email
(zeno.vanuden@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive
werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Planerangebot DBL - Dreilindentunnel»

13. Mai 2020 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der
Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte
an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die
Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email
(zeno.vanuden@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive
werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Planerangebot DBL - Dreilindentunnel»

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
30. Juni 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung
einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der
Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.

Eignungskriterien:

EK1:Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2:Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

N1 Ein Referenzprojekt mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jeden der folgenden Fachbereiche:
N1.1 Projektmanagement (Gesamtleitung / Koordination) mit Gesamtbaukosten von mind. CHF 100 Mio. exkl. MWST
N1.2 Tiefbau / Spezialtiefbau und Tunnelbau, unterteilt in:
N1.2.1 TBM-Vortrieb im Fels mit Ausbruchsfläche >100 m2 und Länge >1'000 m
N1.2.2 TBM-Vortrieb im Lockergestein mit Ausbruchsfläche >100 m2 und Länge >100 m
N1.2.3 Schachtbau mit Querschnitt >30 m2 und Tiefe >20m
N1.2.4 Spezialtiefbau zur Unterquerung von Gewässern (nicht TBM-Vortrieb)
N1.2.5 Allgemeiner Tiefbau mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 5 Mio. exkl. MWST
N1.3 Konstruktiver Ingenieurbau (Tagbautunnel, überdachte Galerie oder ähnlich) mit Baukosten im Fachbereich Tragkonstruktionen von mind. CHF 10 Mio. exkl. MWST
N1.4 Technische Anlagen (Tunnellüftung / Tunnelsicherheit / Brandschutz) für einen Tunnel mit Länge >1'000 m
N1.5 Geologie und Hydrogeologie mit Erfahrungsnachweis in Fels, Lockergestein und Sedimenten
N1.6 Fahrbahn (feste Fahrbahn) mit Baukosten im Fachbereich Fahrbahn (feste Fahrbahn) von mind. CHF 1 Mio. exkl. MWST

Wahrnehmung einer Leitungsfunktion im jeweiligen Fachbereich.

Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.

Das Referenzprojekt muss je Fachbereich die SIA-Teilphase 32 umfassen. Die SIA-Teilphase 32, welche durch die Firma bearbeitet wurde und als Referenz angegeben wird, muss abgeschlossen sein.

Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Die Nachweise N1.1, N1.2.1, N1.2.2 und N1.3 dürfen nicht von einem Subplaner stammen.

N2 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

ohne Angaben

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung
Es findet keine Begehung statt.
2. Sprache
Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 4.1 der Ausschreibungsbedingungen genannten
Vertragssprache eingereicht werden.
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und
können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere
Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
3. Vorbefassung
Die Firmen:
- Basler & Hofmann AG in CH-8133 Esslingen
- Amberg Engineering AG in CH-8105 Regensdorf-Watt resp. in CH-7320 Sargans
- Schubiger AG in CH-6000 Luzern
- Amstein + Walthert AG in CH-8050 Zürich
- Keller + Lorenz AG in CH-6005 Luzern
- Theo Hotz Partner AG in CH-8008 Zürich
- Dr. von Moos AG in CH-8037 Zürich
- Xplanis AG (früher PTV Swiss AG) in CH-3006 Bern
- ETH Zürich in CH-8092 Zürich
- Mott MacDonald in York YO1 8NQ, Grossbritannien
- AFRY (früher Pöyry Schweiz AG) in CH-8048 Zürich

haben das Vorprojekt zum Tiefbahnhof Luzern und/oder die Studie zur Erweiterung zum Durchgangsbahnhof erarbeitet bzw. geprüft und mit diesen Mandaten ihren Auftrag abgeschlossen.
Die durch diese Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen oder mit ihr verbundene Firmen wie insbesondere Tochtergesellschaften endet am 28.04.2020. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die genannten Firmen im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB).

Die Firma Helbling Beratung + Bauplanung AG in CH-8048 Zürich und Fahrgrund AG in CH-6003 Luzern, die das vorliegende Beschaffungsverfahren begleitet, sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
Telefon: ohne Angaben
E-Mail-Adresse:  
massimo.guglielmetti2@sbb.ch