Ausschreibung 1107033: 744_Detailengineering Umbau Steuerwagen ABt
Publiziert am: 10. Dezember 2019
BLS AG
Ab dem Jahr 2022 wird die RBDe 566ll Flotte ersetzt. Zu den RBDe 566ll gehören die Steuerwagen ABt. Ziel der Ausschreibung ist ein Anbieterin zu finden welcher das Detailengineering der umzubauenden ABt zu BDtll Steuerwagen anhand des technischen Lastenheftes erstellt. Unter Anleitung des Anbieters erfolgt die Materialbeschaffung sowie der Umbau der Steuerwagen durch die BLS. Die für den Umbau benötigten Dokumentation wird durch den Anbieter erarbeitet. Dazu gehören auch sämtliche zulassungsrelevante Nachweise und den Erhalt einer Betriebsbewilligung.
Die bestehenden Steuerwagen ABt 930 bis 942 haben das Baujahr 1985. Acht von diesen Steuerwagen sollen zu BDt-Steuerwagen für den Autopendel-Betrieb am Lötschberg und am Simplon umgebaut werden und weitere 20 Jahre betrieben werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bönigen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
10. Dezember 2019 | Publikationsdatum | |
10. Dezember 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
28. Februar 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
5. Februar 2020 | Frist für Fragen | Fragen werden über das SIMAP-Forum bis am 07.02.2020 beantwortet. |
28. Februar 2020 | Abgabetermin 16:00 | None |
2. März 2020 | Offertöffnung | None |
6. Juli 2020 | Geplanter Projektstart | |
28. Februar 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | Angebotspreis Engineeringsleistungen |
5% | Technisches Personal / Montage |
45% | Technisches Lastenheft |
10% | Akzeptanz Vertrag |
5 % | Profil / Erfahrung Schlüsselperson |
Zulassungsbedingungen
werden zugelassen
EK 1.1 Nachweis der Bonität der Anbieter und beigezogenen Subunternehmer. Der Anbieter verfügt über eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation, um einen Auftrag in der vorliegenden Grösse erfolgreich und dauerhaft ausführen zu können.
EK 1.2 Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK 1.3 Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.
EK1.4 Der Anbieter ist bereit im Zuschlagsfall eine Bankgarantie bei einer erstklassigen Bank mit Sitz in der Schweiz
abzuschliessen.
EK 2.1 Der Anbieter sichert die Einhaltung des Projektablaufes und dessen Meilensteine zu.
EK 2.2 Der Anbieter hat ausreichende personelle Ressourcen mit entsprechender Ausbildung um die geforderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen.
EK 2.3 Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.
EK 2.4 Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Ange-bot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Ver-trag, Projektsprache, etc).
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK 2.5 Qualifikation der verantwortlichen Schlüsselpersonen. Die Schlüsselpersonen müssen benannt werden.
EK 2.6 Projektbezogenes Organigramm mit dem
Ressourcenplan aufzeigen mit den notwendigen Fachkompetenzen und Verfügbarkeitsnachweisen.
EK 3.1 Anhand von Referenzen (nicht älter als acht Jah-re) ist aufzuzeigen, dass der Anbieter alle not-wendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt.
EK 3.2 Der Anbieter stellt sicher, dass die Betriebsbetreuung für die Dauer der Gewährleistung sichergestellt ist.
EK 3.3 Der Anbieter stellt der BLS (je) einen Single Point of Contact zur Verfügung, welcher der BLS über die gesamte Projektdauer (inkl. Serienumbau) zur Verfügung steht.
ZPV 1.1 Teilnahme an der obligatorischen Begehung
ZPV 1.2 Alle Muss-Kriterien des techn. Lastenheftes müssen erfüllt sein.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS AG akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 30 VöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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