Zuschlag 1106795: Publikation Art. 7 Abs. 3 lit. f ÖBV freihändig INGE SENSEoRIUM Beta
Publiziert am: 21. November 2019
Einwohnergemeinde Laupen BE
Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn die Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Vorliegend erfolgt die Vergabe für die Ingenieur- und Umweltdienstleistungen im freihändigen Verfahren an den gleichen Anbieter, welcher bereits 2010 mit seinem Projekt «In-Zukunft-Laupen» im Studienauftragsverfahren obsiegt und in den vergangenen Jahren die Projektierungsphasen 21, 31, 32 und 33 bearbeitet hat. Durch die Vergabe der Ingenieur- und Umweltdienstleistungen für die bevorstehende Realisierung (bzw. die notwendige Koordination) an den bisherigen Leistungserbringer ist diese Voraussetzung erfüllt (Gewährleistung der Kontinuität sowie von Synergieeffekten). Der Auftrag konnte demnach im freihändigen Verfahren vergeben werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.11.2019
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Soweit es sich beim vorliegenden Entscheid zur freihändigen Vergabe um eine anfechtbare Verfügung handelt, kann dieser innert 10 Tagen seit Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Neuengasse 4
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