Ausschreibung 1103495: Rahmenvertrag ORM Region Ost: Generalplaner und Expertenleistungen
Publiziert am: 22. November 2019
SBB Einkauf Bauprojekte Region Ost
- Begehung der Stellwerke gemäss durch SBB koordinierte Termine
- Protokoll der Begehung
- Erstellen eines Fotodossier
- Erstellen der Massnahmenplanung
- Erstellen Beurteilungsdossier mit Planerstellung der Massnahmen
- Realisierbarkeit / Risk Management
- Detaillierte Aufnahme der baulichen und technischen Situation bezüglich Brandschutz und Fluchtwege als Grundlage für die Massnahmenplanung
- Planen der baulichen Umsetzung in Plan- und Massnahmenbeschreibung (Brandschutz-/ Fluchtwegkonzept sowie Massnahmen- / Ausführungsplanung mit massgenauen Grundrissen)
- Abstimmung der Massnahmen mit Feuerwehrpolizei / Gebäudeversicherung Kanton
- Erstellen des Terminplan für die Realisierung
- Zusammenstellung und Ausschreibung der Massnahmen
- Prüfung der Offerten und Vergabe mit der Projektleitung SBB
- Überwachung der Arbeiten (Realisierung)
- Protokoll und Dokumentation
- Abnahme und Übergabe nach Fertigstellung
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Region Ost |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. November 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden. |
12. Dezember 2019 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
24. Januar 2020 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
29. Januar 2020 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
15. Juni 2020 | Geplanter Projektstart | |
15. Juni 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%)
N1:
1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung der letzten 10 Jahre für jede der folgenden Sparten:
- Elektroplanung
- Brandschutzplanung und -konzepte
- HLK-Planung
- Architektur/Hochbau
Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
N2 Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en)
Zusätzliche Informationen
Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Begehungen: Es findet keine Begehung statt.
Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der Ziffer 2.4 der Ausschreibungsbedingungen genannten Vertragssprache eingereicht werden.
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation gennannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Vulkanplatz 11, Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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