Ausschreibung 1102579: MOBILE UNTERFLUR-RADKRANZPRÜFANLAGE ZÜRICH
Publiziert am: 25. November 2019
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Die SBB beschafft eine (1) mobile Unterflur-Radkranzprüfanlage (RPA) zur zerstörungsfreien Prüfung der Radkranzbereiche von Rädern. Der Einsatzort der Anlage ist in Zürich im neu erstellten Radsatzbearbeitungszentrum RBZ in einer Aufarbeitungshalle. Die RPA wird im Gleis der Reprofilierung nach der Unterflurdrehbank (UFD) angeordnet und eingesetzt.
Die RPA muss die betrieblichen Vorgaben der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) erfüllen, unter Massgabe der lokalen Gegebenheiten am Einsatzort eine hohe Verfügbarkeit aufweisen, dem neusten Standes der Technik entsprechen und alle geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Die SBB behält sich das Recht vor, als Option 4 weitere mobile Unterflur-Radkranzprüfanlagen für 4 weitere Standorte der Schweiz im Freihändigen Verfahren zu vergeben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. November 2019 | Publikationsdatum | |
25. November 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN: SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
6. Februar 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
5. Dezember 2019 | Frist für Fragen | FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG - 2 Fragerunden: |
6. Februar 2020 | Abgabetermin 16:00 | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist gemäss Ziff. 4.5. |
12. Februar 2020 | Offertöffnung | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist gemäss Ziff. 4.5. |
1. August 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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50% | QUALITÄT |
70% | Erfüllung Lastenheft: Umsetzung und Erfüllung der Anforderungen gemäss Lastenheft inkl. Anhänge (Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen). |
30% | Bewertung der Referenzobjekte |
50% | WIRTSCHAFTLICHKEIT |
90% | Preise (Investition und Betriebskosten über 15 Jahre) |
10% | Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) FACHKOMPETENZ
Der Anbieter belegt mit 2 Referenzanlagen bei einem oder mehreren Endkunden (als Hauptauftragsnehmer mit direkter Vertragsbeziehung zum Auftraggeber), dass er über eine hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten zur Herstellung von über mehrere Drehgestelle verfahrbaren Unterflur-Radkranzprüfanlagen des öffentlichen Verkehrs in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben verfügt.
1.2) TERMINEINHALTUNG
Zweckmässiges Vorgehen und Gewährleistung hinsichtlich der Termineinhaltung.
2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens.
3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.5) Versicherung / Betriebshaftpflicht
4.) PRÄSENZ
4.1) TECHNISCHER SUPPORT
Der Anbieter gewährleistet eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
Mindestens 2 Referenzanlagen (nicht zwingend 2 unterschiedliche Endkunden/Aufträge) von in den letzten 15 Jahren ab Ausschreibungspublikation gelieferten und erfolgreich abgenommenen über mehrere Drehgestelle verfahrbare Unterflur-Radkranzprüfanlagen in vergleichbarer Komplexität bezüglich Technik, Dauer und Termineinhaltung für den öffentlichen Verkehr mit der folgenden Beschreibung des Referenzprojektes
-Kunde, Zeit und Ort der Leistungserbringung;
-Projektumfang, Wert der Leistung, Rolle des Lieferanten innerhalb des Projekts, Projektorganisation, Projekterfolg;
-Stellungnahme der damaligen Auftraggeberin, ob die Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprachen;
-Kontaktangaben der zuständigen Prüfaufsicht (oder gleichwertige Funktion) und des Instandhaltungstechnikers vor Ort bei der Auftraggeberin (die Einverständniserklärung der Auftraggeberin ist beizulegen für Kontaktaufnahme und Durchführung Referenzbesuche);
-und ob sie ordnungsgemäss und rechtzeitig erbracht wurden.
Es muss sich nachweislich um die Projektierung und Herstellung von mobilen Unterflur-Radkranzprüfanlagen handeln. Darstellung maximal 2 A4 (einseitig) pro Referenzobjekt. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan ab Auftragsvergabe bis Endabnahme bzw. Übergabe an den Betrieb.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04, IRIS certification Rev 0.2 V 2.2 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Bestätigung ausreichender Personalkapazität, insbesondere Projektteam, Produktion sowie Wartung und Instandhaltung.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Bankerklärung welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz der Musterformulare Anzahlungsgarantie sowie Gewährleistungsgarantie müssen vom Finanzinstitut bescheinigt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass folgende Bereitschaftszeiten eingehalten werden können:
- Rufbereitschaft: Von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr nimmt die Anbieterin Schadensmeldungen der Auftragsgeberin entgegen.
- Reaktionszeit: Innerhalb von 1 h nach Eingang einer Schadensmeldung (während der Rufbereitschaft) wird diese per Telefon, Mail oder Fernwartung durch einen qualifizierten Techniker bearbeitet. Das Ergebnis ist ein Entscheid zum weiteren Vorgehen.
- Interventionszeit: Kann das Problem nicht via Telefon, Mail oder Fernwartung gelöst werden, werden Innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Diagnose Reparaturarbeiten vor Ort aufgenommen.
Zusätzliche Informationen
keine
AGB SBB für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T), Ausgabe August 2019 sowie
AGB SBB für die Instandhaltung von Anlagen, technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-Insta), Ausgabe August 2019
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.
VORBEFASSUNG:
Die Firma "Büro für Technische Diagnostik GmbH & Co. KG" in D-14774 Brandenburg hat die bisherigen Anlagen an den Standorten der SBB geliefert sowie die SBB im Rahmen des ordentlichen Betriebs und Weiterentwicklung dieser bestehenden Anlagen unterstützt.
Die Frist für eine allfällige Offerte der genannten vorbefassten Firma endet am 17.01.2020 um 16:00. Für alle anderen Anbieter wird die Frist zur Einreichung eines Angebotes gemäss Ziff. 1.4 verlängert, um den Wettbewerbsvorteil auszugleichen.
Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma "Büro für Technische Diagnostik GmbH & Co. KG" im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art. 21a VöB).
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für Produkte und Dienstleistungen, deren Wertschöpfung ganz oder teilweise ausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.
VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 402 29 04
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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